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Hörgeräte mit der VIACTIV Krankenkasse

Schwerhörigkeit kann angeboren sein oder als Folge eines Unfalls, äußerer Umstände oder altersbedingt auftreten. In jedem Fall ist es ratsam, den Hörverlust durch ein Hörgerät auszugleichen. Gutes Hören und Verstehen sind nämlich nicht nur wichtige Voraussetzungen für soziale Teilhabe, sie minimieren zum Beispiel auch das Unfallrisiko im Straßenverkehr.

Das passende Hörgerät finden

Hörgeräte sind technische Hilfen, die angeborene oder erworbene Hörfunktionsminderungen weitgehend ausgleichen. Auch wenn es Unterschiede zwischen den verschiedenen Hörgerätetypen gibt: Grundsätzlich sind alle modernen Hörgeräte so klein, dass sie kaum noch auffallen. Einen Grund, sich wegen des Tragens eines Hörgerätes zu schämen, gibt es also nicht. Damit Sie schnellstmöglich ein passendes Hörgerät erhalten, hat die VIACTIV Krankenkasse einen Vertrag mit der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker geschlossen. In diesem Vertrag ist die Versorgung mit Hörhilfen durch Vertragspreise geregelt. Der Akustiker wird Ihnen verschiedene zum Ausgleich Ihrer Hörschädigung geeignete Hörgeräte vorstellen, mit denen auch eine Erprobung möglich ist. Grundsätzlich unterscheidet man folgende Typen: Hinter-dem-Ohr-Gerät, Mini-Hinter-dem-Ohr-Gerät, Im-Ohr-Gerät, unsichtbares Gerät und Tinnitus-Hörgerät. Lassen Sie sich für die Anpassung ausreichend Zeit. Generell gilt: Ein Hörgerät sollte mindestens zehn Tage erprobt werden.

High-Tech ohne Aufzahlung

Achten Sie zudem darauf, dass Sie mindestens ein aufzahlungsfreies Gerät erproben. Schließlich wurde der Vertrag geschlossen, um Versicherten hohe Aufzahlungen zu ersparen und sie dennoch mit hochmodernen Geräten auszustatten. Auch aufzahlungsfreie Geräte müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und über folgende Mindestausstattung verfügen:

  • digital oder volldigital programmierbar
  • mindestens 4-Kanaltechnik
  • mindestens drei Hörprogramme
  • Störschallreduzierung und Rückkopplungsunterdrückung
  • adäquate Verstärkungsleistung und Verstärkungsreserve von mindestens
    10 bis 15 Prozent

So erhalten Sie Ihr Hörgerät von der Krankenkasse

Sollte die Versorgung mit Hörgeräten erforderlich sein, benötigen Sie eine entsprechende Verordnung des behandelnden Arztes. Mit dieser wenden Sie sich dann an einen zugelassenen Akustiker in Ihrer Nähe. Sollten Sie sich für ein aufzahlungsfreies Hörgerät entscheiden, ist die Versorgung genehmigungsfrei. Das heißt, Ihr Akustiker kann Ihnen das Gerät ohne weitere Rücksprache mit uns bereitstellen und den Vertragspreis direkt mit uns abrechnen. Dieser beträgt 679,45 Euro brutto für Erwachsene je Ohr. Hinzu kommt eine Reparaturpauschale von 142,80 Euro brutto je Gerät.

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