Natürlich beraten wir Sie auch jederzeit gerne, wenn Sie Hilfe bei der Auswahl benötigen.
Gut zu wissen: Bitte bedenken Sie, dass wir die Kosten für selbstbeschaffte Hilfsmittel leider nicht erstatten können. Kaufen Sie sich daher Hilfsmittel niemals auf eigene Kosten. Fragen Sie im Zweifel bei uns im Vorfeld nach.
Vertragspartner
Die VIACTIV legt besonderen Wert auf eine gute und qualitativ hochwertige Versorgung zu einem wirtschaftlichen Preis zum Wohl unserer Kunden und im Sinne Ihrer Beiträge. Daher haben wir in vielen Versorgungsbereichen Verträge geschlossen, die sich an dieser Maßgabe orientieren.
Sie können unter den Vertragspartnern frei wählen. Um die Qualität zu überprüfen, führen wir permanent stichprobenartige Befragungen unserer Versicherten durch.
Und damit es mit der Versorgung zügig geht: Wir verfügen über die schnellste Kommunikationsmöglichkeit mit den am Versorgungsprozess beteiligten Sanitätshäusern. Innerhalb von Sekunden können Kostenvoranschlag, Verordnung und Genehmigung elektronisch ausgetauscht werden. Dies ist ein wichtiger Baustein dafür, dass Sie Ihr Hilfsmittel auch zeitnah erhalten.
Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für die Versorgung mit Hilfsmitteln ist der § 33 des SGB V (fünftes Sozialgesetzbuch). Hier werden die drei Ziele der Hilfsmittelversorgung beschrieben:
- Sicherung des Erfolges einer Krankenbehandlung
- Vorbeugung einer drohenden Behinderung
- Ausgleich einer Behinderung
Dort ist auch festgelegt, dass die gesetzlichen Krankenkassen sogenannte „Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens“ leider nicht bezuschussen dürfen, auch wenn Menschen mit Behinderungen diese nutzen (z.B. PCs, Sportgeräte, Brotmesser). Entscheidend ist, ob diese Gegenstände als normale Gebrauchsgegenstände verwendet werden. Auch wenn sie behindertengerecht gestaltet sind, führt das nicht dazu, dass aus ihnen Hilfsmittel werden.
Dagegen sind Hilfsmittel, die von den Krankenkassen übernommen werden, speziell auf die Bedürfnisse behinderter Menschen hin entwickelt worden und haben ein Zulassungsverfahren durchlaufen (z.B. Braillezeile auf der PC-Tastatur für Sehbehinderte).
Zur Versorgung gehört auch die Einweisung in den Gebrauch eines Hilfsmittels, notwendige Änderungen und Anpassungen, sowie Reparaturen und Wartungen durch das Sanitätshaus.
Hilfsmittelverzeichnis
Es gibt eine Vielzahl von Produkten, die die Lebensqualität von Menschen mit Behinderung oder Schwerbehinderung verbessern und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und der Arbeit ermöglichen. Das Portal REHADAT-Hilfsmittel informiert kostenfrei und neutral über rund 13.000 Produkte sowie 2.600 Hersteller und Vertreiber, Einsatzbereiche, Finanzierung, Rechtliches, Literatur, Beispiele für die Arbeitsplatzgestaltung.
Alles neu?
Hilfsmittel können wir Ihnen nicht immer in einem fabrikneuen und unbenutzten Zustand zur Verfügung stellen, da wir viele Hilfsmittel nur vorübergehend und leihweise bereitstellen. Sie können aber sicher sein, dass Sie immer hygienisch einwandfrei gereinigte Produkte in einem technisch geprüften und gewarteten Zustand erhalten. Unser hoher Qualitätsanspruch in dieser Hinsicht spiegelt sich auch in unseren Verträgen wider.
Reparaturen und Änderungen
Sollte sich an Ihrem Hilfsmittel einmal ein Defekt zeigen oder die Funktionsweise beeinträchtigt sein, setzen Sie sich in erster Linie bitte mit dem Vertragspartner in Verbindung, der das Hilfsmittel geliefert hat. Dieser weiß am besten, wie eine schnelle Fehlerbehebung erfolgen kann. Natürlich stehen auch wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Direkte Abrechnung ohne Extrakosten
Die Abrechnung erfolgt über die VIACTIV. Wir stellen Ihnen unsere Leistungen grundsätzlich aufzahlungsfrei (direkte Abrechnung, kein Eigenanteil, nur gesetzliche Zuzahlungen) zur Verfügung. Dennoch können aufgrund von individuellen Wünschen Mehrkosten entstehen.
Gut zu wissen: Unsere Vertragspartner sind verpflichtet, Ihnen im Rahmen der Beratung immer zunächst die Versorgung vorzustellen, die Sie im Rahmen unserer vertraglichen Regelungen aufzahlungsfrei erhalten können.