Die Zuzahlungen legt der Gesetzgeber bundesweit einheitlich fest. In der Regel wird bei allen Leistungen von den Versicherten eine Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten erhoben, mindestens werden jedoch fünf und höchstens zehn Euro fällig, allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind generell von Zuzahlungen befreit (Ausnahme: Fahrkosten).
| Leistung | Zuzahlung (bzw. Eigenanteil) |
| Arznei- und Verbandmittel | 10 Prozent des Abgabepreises, mind. 5 Euro, max. 10 Euro pro Arzneimittel, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels |
| Fahr- und Transportkosten | 10 Prozent der Kosten, mind. 5 Euro, max. 10 Euro je Fahrt nach vorheriger Kostenzusage der VIACTIV |
| Haushaltshilfe | 10 Prozent der Kosten, mind. 5 Euro, max. 10 Euro je Kalendertag der Leistung |
| Häusliche Krankenpflege | 10 Prozent der Kosten für max. 28 Kalendertage je Kalenderjahr plus 10 Euro je Verordnung |
| Heilmittel (z.B. Massagen, Bäder) | 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung |
| Hilfsmittel | 10 Prozent des Abgabepreises, mind. 5 Euro, max. 10 Euro |
| Krankenhausbehandlung, Anschlussheilbehandlung | 10 Euro täglich für max. 28 Tage im Kalenderjahr |
| Soziotherapie | 10 Prozent der Kosten, mind. 5 Euro, max. 10 Euro, jedoch maximal in Höhe der entstandenen Kosten |
| Stationäre Vorsorge und Rehabilitation, ambulante Rehabilitationsleistungen | 10 Euro täglich (bei Anschlussheilbehandlung für max. 28 Tage je Kalenderjahr einschließlich anrechenbarer Krankenhauszahlung) |
| Verbrauchshilfsmittel (z.B. Inkontinenzbedarf) | 10 Prozent der Packung, max. 10 Euro für den Monatsbedarf |