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Zuzahlungen im Überblick
Die Zuzahlungen legt der Gesetzgeber bundesweit einheitlich fest. In der Regel wird bei allen Leistungen von den Versicherten eine Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten erhoben, mindestens werden jedoch fünf und höchstens zehn Euro fällig, allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind generell von Zuzahlungen befreit (Ausnahme: Fahrkosten).
Leistung
Zuzahlung (bzw. Eigenanteil)
Arznei- und Verbandmittel
10 Prozent des Abgabepreises, mind. 5 Euro, max. 10 Euro pro Arzneimittel,
jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels
Fahr- und Transportkosten
10 Prozent der Kosten, mind. 5 Euro, max. 10 Euro je Fahrt nach vorheriger Kostenzusage der VIACTIV
Krankenhausbehandlung, Anschlussheilbehandlung
10 Euro täglich für max. 28 Tage im Kalenderjahr
Stationäre Vorsorge und Rehabilitation, ambulante Rehabilitationsleistungen
10 Euro täglich (bei Abschlussheilbehandlung für max. 28 Tage je Kalenderjahr einschließlich anrechenbarer Krankenhauszahlung)
Heilmittel (z.B. Massagen, Bäder)
10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung
Hilfsmittel
10 Prozent des Abgabepreises, mind. 5 Euro, max. 10 Euro
Verbrauchshilfsmittel (z.B. Inkontinenzbedarf)
10 Prozent der Packung, max. 10 Euro für den Monatsbedarf
Soziotherapie
10 Prozent der Kosten, mind. 5 Euro, max. 10 Euro, jedoch maximal in Höhe der
entstandenen Kosten
Haushaltshilfe
10 Prozent der Kosten, mind. 5 Euro, max. 10 Euro je Kalendertag der Leistung
Häusliche Krankenpflege
10 Prozent der Kosten für max. 28 Kalendertage je Kalenderjahr plus 10 Euro je
Verordnung
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