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Zuzahlungsgrenze und Zuzahlungsbefreiung

Laut Gesetz müssen sich alle Versicherten an den Kosten für bestimmte medizinische Leistungen beteiligen. Zuzahlungen sollen jedoch niemanden über Gebühr belasten. Deshalb gibt es Obergrenzen und Sonderregelungen für chronisch Kranke. Wer häufig zuzahlungspflichtige Leistungen in Anspruch nimmt, sollte Quittungen sammeln oder eine Zuzahlungsbefreiung beantragen.

Nicht mehr als zwei Prozent

Die Summe aller Zuzahlungen eines Erwachsenen - die sogenannte Eigenbeteiligung - darf im Jahr nicht mehr als zwei Prozent der Bruttoeinnahmen betragen. Für chronisch Kranke liegt die Summe der Eigenbeteiligung bei maximal einem Prozent der Bruttoeinnahmen. Zu den Bruttoeinnahmen gehören Gehalt, Renten, Versorgungsbezüge, Kapitalzinsen und Mieteinnahmen.

Für familienversicherte Kinder und Ehepartner, die mit dem Versicherten in einem gemeinsamen Haushalt leben, gelten zusätzliche Freibeträge. Sie werden jedes Jahr vom Gesetzgeber neu festgelegt und bei der Berechnung der Höchstgrenze von den jährlichen Bruttoeinnahmen abgezogen.

 

Jahr Freibetrag Ehe- oder Lebenspartner Freibetrag je Kind
2022 5.922 Euro 8.548 Euro
2023 6.111 Euro 8.952 Euro
2024 6.363 Euro 9.312 Euro
2025 6.741 Euro 9.600 Euro
2026 7.119 Euro 9.756 Euro

Hinweis: Diese Freibeträge beziehen sich nicht auf die sogenannten Single-Haushalte also ein Haushalt, in der eine Person alleine lebt. Hier gilt, dass die Eigenbeteiligung nicht höher sein darf als 2 % (1 % bei chronisch Kranken) der Bruttoeinnahmen.

 

 

Persönliche Belastungsgrenze ermitteln

Mit Ausnahme der Zuzahlungen für Zahnersatz werden alle Zuzahlungen, die Sie im Laufe eines Jahres leisten, aufsummiert. Um nachzuweisen, dass Sie Ihre Belastungsgrenze erreicht haben, sollten Sie entsprechende Rechnungen und Quittungen sammeln.

Von Zuzahlungen befreien lassen

Wer seine persönliche Belastungsgrenze erreicht hat, erhält von der VIACTIV eine entsprechende Bescheinigung und muss für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr leisten. Personen mit chronischen Erkrankungen können sich auch generell von Zuzahlungen befreien lassen, indem sie eine Vorauszahlung bis zur Höhe ihrer Belastungsgrenze für das jeweilige Kalenderjahr an die VIACTIV leisten.

Hinweis: Haben Sie einen Pflegegrad von 3 oder höher, benötigen Sie keinen Nachweis über eine chronische Krankheit.

Noch einfacher geht es digital über unsere App

Sie möchten sich von den Zuzahlungen befreien lassen? Dann machen Sie es sich einfach und nutzen Sie den Self-Service in unserer Service-App! Der digitale Antrag ist schon mit Ihren persönlichen Daten gefüllt.

Und das Beste: Auch Ihr Befreiungsausweis ist digital. Sie können ihn einfach in der App aufrufen. Was Sie dafür tun müssen? Laden Sie die kostenlose VIACTIV Service-App herunter.

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Laden Sie die VIACTIV-App einfach im App Store von Apple oder im Google Play Store herunter.


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