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Cannabis auf Rezept

Bei einigen schweren Krankheiten kann Cannabis helfen, Ihre Schmerzen zu lindern und Ihre Lebensqualität zu steigern. Wir unterstützen Sie in diesem Fall gerne. Allerdings darf die VIACTIV Cannabis-Präparate nur unter bestimmten Voraussetzungen für Sie bezahlen. Hier erfahren Sie, wann dies möglich ist und wie Sie die Kostenübernahme beantragen.

Cannabis als Medizin für schwerkranke Menschen

Wenn Sie schwerkrank sind, kann Cannabis Ihnen gegebenenfalls das Leben und die Behandlung erleichtern. Grund hierfür ist die Wirkweise der Inhaltsstoffe Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). THC löst ein Rauschgefühl aus und wirkt muskelentspannend, hilft aber auch gegen Übelkeit und Erbrechen. CBD wirkt vor allem entkrampfend und entzündungshemmend. Seit 2017 dürfen Ärztinnen und Ärzte dieses Wissen nutzen und schwerkranken Patienten Cannabis-Präparate (pharmazeutisch gezüchtete Cannabisblüten, Cannabisextrakte und bestimmte Fertigarzneimittel) verordnen, wenn Sie dies für medizinisch sinnvoll halten.

Kostenübernahme für Cannabis nur in Einzelfällen möglich

Die medizinische Versorgung mit Cannabis ist nur in streng definierten Einzelfällen möglich. Als gesetzliche Krankenkasse können wir die Kosten für Sie übernehmen, wenn Sie alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wichtig: Die Kostenübernahme müssen Sie vor der ersten Verordnung bei uns beantragen. Anhand unserer Liste können Sie prüfen, ob in Ihrem Fall alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die detaillierten Gesetzestexte finden Sie im Sozialgesetzbuch (§ 31 Abs. 6 SGB V).

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

  • Ihre Erkrankung gilt als schwerwiegend. Dies ist laut Gesetz der Fall, wenn Ihre Erkrankung lebensbedrohlich ist oder sie aufgrund ihrer Schwere und der durch sie verursachten Gesundheitsprobleme Ihre Lebensqualität auf Dauer negativ beeinträchtigt.
  • Es liegen unabhängige Informationen vor, welche die Wirkung und die konkreten Einsatzmöglichkeiten des Cannabis-Präparats bei Ihnen als Patient aufzeigen.
  • Ihnen steht keine dem medizinischen Standard entsprechende Alternative zur Verfügung oder eine solche ist nach Einschätzung Ihres behandelnden Arztes nicht sinnvoll.
  • Es besteht Aussicht darauf, dass sich durch das Cannabis-Präparat Ihr Krankheitsverlauf verbessert und schwerwiegende Symptome gelindert werden.

So beantragen Sie die Kostenübernahme für Cannabis

Grundsätzlich gilt: Wir können die Kosten für ein THC-haltiges Cannabispräparat nur dann übernehmen, wenn der behandelnde Arzt vor der ersten kassenärztlichen Verordnung einen Antrag auf Kostenübernahme bei uns stellt. Der Arzt sollte unser Antragsformular dafür vollständig ausfüllen und dann bei uns einreichen. Wir haben dann insgesamt drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen und uns bei Ihnen zu melden.

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