Ob krankheitsbedingt, durch Umwelteinflüsse oder veränderte Lebensumstände – immer häufiger können sich Paare ihren Kinderwunsch nur mittels künstlicher Befruchtung erfüllen. Auf die VIACTIV ist auch in diesem Fall Verlass. Bei uns profitieren Sie von umfassender Beratung und Zuschüssen, die weit über das gesetzliche Pflichtprogramm hinausgehen.
Unsere Experten stehen Ihnen während der gesamten Behandlung als vertrauensvolle Begleiter zur Seite. Außerdem zahlen wir Ihnen zusätzlich zur gesetzlich festgelegten Leistung bis zu 500 Euro pro Behandlungsversuch für maximal drei Versuche (jedoch nicht mehr als die tatsächlich anfallenden Kosten). Voraussetzung hierfür ist, dass die Personen, die unseren Zuschuss für künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen wollen, das 25. Lebensjahr vollendet haben, miteinander verheiratet und bei der VIACTIV versichert sind.
Wichtig: Der Anspruch besteht grundsätzlich für weibliche Versicherte bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres und für männliche Versicherte bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Ein komplett neuer Anspruch auf Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung ist nach Lebend- und Totgeburten, jedoch nicht nach Fehlgeburten gegeben.
Unseren Zuschuss können Sie sowohl für eine In-vitro-Fertilisation (IVF) oder eine Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) nutzen. Vor Durchführung der Maßnahmen müssen die Ehegatten von einem Arzt, der die Behandlung nicht selbst durchführt, über alle medizinischen und psychosozialen Aspekte einer solchen Behandlung beraten werden. Danach erfolgt eine Überweisung an einen der Ärzte oder eine der Einrichtungen, denen eine Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen erteilt wurde. Sollen die Beratung und die Behandlung in der gleichen Praxis bzw. in einem Kinderwunschzentrum durchgeführt werden, muss nachgewiesen werden, dass der beratende Arzt nicht auch die künstliche Befruchtung durchführt.
Vor Beginn der Maßnahme muss der VIACTIV ein Behandlungsplan zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Abrechnung erfolgt im Regelfall direkt über Ihre VIACTIV-Versichertenkarte. In Ausnahmefällen müssen Sie Ihre Rechnung bei uns einreichen. In diesem Fall erstatten wir unseren Zuschuss umgehend auf Ihr Konto.
Um die Situation von Paaren mit Kinderwunsch zu verbessern und sie vor allem in finanzieller Hinsicht noch stärker zu entlasten, arbeitet die VIACTIV mit regionalen Behandlungszentren zusammen. Möglich macht dies der Vertrag BKK Kinderwunsch, dem aktuell über 40 Einrichtungen bundesweit angeschlossen sind.
Vorteile für VIACTIV-Versicherte in den ausgewählten Regionen:
Teilnahme und Abrechnung der Behandlungskosten
Anspruch auf die zusätzlichen Leistungen des BKK Kinderwunsch-Vertrags haben verheiratete VIACTIV-Versicherte bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres. Die Teilnahme erfolgt freiwillig. Sie müssen hierzu lediglich unsere Teilnahmeerklärung unterzeichnen. Unseren Zuschuss rechnen wir anschließend direkt mit dem behandelnden Kinderwunschzentrum ab. Rufen Sie uns bei Interesse oder Fragen einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Die Experten unserer Fachabteilung beraten Sie jederzeit kompetent und vertrauensvoll. Sie unterstützen Sie bei der Wahl des teilnehmenden Kinderwunschzentrums und senden Ihnen alle benötigten Unterlagen unverbindlich zu.
Nutzen Sie unsere Online-Suche, um mit einem Klick einen geeignetes Behandlungszentrum in Ihrer Nähe zu finden!
Paare mit unerfülltem Kinderwunsch können zudem staatliche Unterstützung beantragen. Bund und Länder stellen die finanziellen Mittel gemeinsam zur Verfügung. In jedem Bundesland variiert die Höhe der finanziellen Unterstützung und es gibt unterschiedliche Bedingungen, die erfüllt sein müssen.
Grundsätzlich können Paare eine finanzielle Unterstützung erhalten, wenn:
Ob für Sie die Möglichkeit einer zusätzlichen finanziellen Unterstützung besteht, können Sie über den Förder-Check herausfinden.
Bei weiteren Fragen melden Sie sich jederzeit gerne bei uns!
24/7 rund um die Uhr, kostenlos aus allen dt. Netzen
Wenn sich der Wunsch nach einem eigenen Kind auf natürlichem Weg nicht erfüllt, kann eine künstliche Befruchtung helfen.
Stillen ist das beste für das Baby. Doch gerade beim ersten Kind gibt es oft Startschwierigkeiten. Wir zeigen, bei wem Sie Hilfe finden.
Babys schreien, wenn sie Hunger haben, Babys schreien, wenn sie eine volle Windel haben. Doch was tun, wenn der Nachwuchs ohne Grund sehr oft und lange schreit?