Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung - was ist der Unterschied?
Eine Patientenverfügung regelt medizinische Maßnahmen für den Fall, dass Sie darüber nicht mehr selbst entscheiden können. Die Vorsorgevollmacht gibt einer anderen Person das Recht, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen. Eine Betreuungsverfügung legt verbindlich fest, welche Person ein Gericht als rechtlichen Betreuer oder rechtliche Betreuerin bestellen soll für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre eigenen Angelegenheiten zu erledigen.
Die Patiententenverfügung sowie Vorsorgevollmacht finden Sie in unserem Download-Center im Bereich Service bei Krankheit.
Hier erhalten Sie Informationen zum Thema Organspende und den Organspendeausweis.