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Wie unterstützt mich die VIACTIV in den ersten Wochen nach der Geburt?

Damit Sie besonders die Zeit rund um die Geburt mit Ihrem Kind verbringen und sich erholen können, zahlt die VIACTIV berufstätigen Frauen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung ein Mutterschaftsgeld. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten zahlen wir das Mutterschaftsgeld sogar für zwölf Wochen nach der Entbindung. Dasselbe gilt, wenn bei Ihrem Kind innerhalb der ersten acht Lebenswochen vom Arzt eine Behinderung festgestellt wurde.

Bei Bedarf übernimmt die VIACTIV für Schwangere und frisch entbundene Frauen außerdem auch die Kosten für eine Haushaltshilfe.

Darüber hinaus sollten Sie Ihr Kind auch umgehend nach der Geburt beitragsfrei in der Familienversicherung anmelden. So ist Ihr Nachwuchs automatisch auch in unserem kostenlosen Vorsorge-Erinnerungsservice "Bärenstark" angemeldet, der Sie mit Informationen zu den Vorsorgeuntersuchungen beginnend ab der Geburt sowie mit altersgerechten Informationen versorgt.

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