Wie kann ich „Kinderkrankengeld“ beantragen?
Um Ihren Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes geltend machen zu können, brauchen Sie von Ihrem Kinderarzt eine Bestätigung, dass Ihr Kind von Ihnen betreut, beaufsichtigt oder gepflegt werden muss.
Außerdem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ihr Kind ist unter 12 Jahre alt (bei behinderten Kindern, die auf Hilfe angewiesen sind, entfällt die Altersgrenze selbstverständlich).
- Sie sind als Elternteil bei der VIACTIV versichert und bleiben bei Erkrankung eines Kindes zu Hause.
- Sie sind berufstätig und erhalten kein Arbeitsentgelt, während Sie Ihr Kind pflegen.
- Niemand in Ihrem Haushalt kann an Ihrer Stelle die Pflege des Kindes übernehmen.
Um Kinderkrankengeld zu erhalten, reichen Sie uns das vom Arzt ausgestellte Attest bitte zeitnah online oder per Post ein.
Achtung: Sonderregelung für 2022 und 2023
Auch im Jahr 2023 besteht für jedes Kind ein Anspruch auf Kinderkrankengeld längstens für 30 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte längstens für 60 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch für Versicherte für nicht mehr als 65 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte für nicht mehr als 130 Arbeitstage (s. § 45 Abs. 2a Satz 1 und 2 SGB V).
Daneben besteht ein Anspruch auf Kinderkrankengeld bis zum 07.04.2023, wenn ein Kind aus pandemiebedingten Gründen zu Hause betreut werden muss, weil durch die zuständige Behörde aus Gründen des Infektionsschutzes Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen (z. B. Kita) oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen geschlossen werden, deren Betreten untersagt wird, die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben oder der Zugang zum Betreuungsangebot der Kindertageseinrichtung eingeschränkt wird, oder das Kind auf Grund einer behördlichen Empfehlung eine dieser Einrichtungen nicht besucht (s. § 45 Abs. 2a Satz 3 SGB V).
Die Regelungen treten mit Wirkung zum 01.01.2022 in Kraft.