Wie kann ich "Kinderkrankengeld" beantragen?
Um Ihren Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes geltend machen zu können, brauchen Sie von Ihrem Kinderarzt eine Bestätigung, dass Ihr Kind von Ihnen betreut, beaufsichtigt oder gepflegt werden muss.
Außerdem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ihr Kind ist unter 12 Jahre alt und bei der VIACTIV versichert (bei behinderten Kindern, die auf Hilfe angewiesen sind, entfällt die Altersgrenze selbstverständlich).
- Sie sind berufstätig und erhalten kein Arbeitsentgelt, während Sie Ihr Kind pflegen.
- Niemand in Ihrem Haushalt kann an Ihrer Stelle die Pflege des Kindes übernehmen.
Um Kinderkrankengeld zu erhalten, reichen Sie uns das vom Arzt ausgestellte Attest bitte zeitnah online oder per Post ein.
Achtung: Sonderregelung 2021
Um im Kalenderjahr 2021 Kinderkrankengeld zu beantragen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden Sie ihn an uns zurück. Während des Lockdowns verzichten wir ab sofort auf die Bescheinigung der Kita oder Schule. Wenn die Kita bzw. die Schule aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen ist, Ihr Kind aber gleichzeitig erkrankt ist, benötigen wir weiterhin eine ärztliche Bescheinigung, um Ihnen das Kinderkrankengeld zu zahlen.