Kontakt
Telefon
Chat
Wir freuen uns auf Ihren Anruf
0800 222 12 11 24/7 rund um die Uhr, kostenlos aus allen dt. Netzen Anrufen
Wir sind gerne für Sie da.
DIREKT KONTAKT AUFNEHMEN Geht hier ganz leicht. Worauf warten Sie noch? Chat starten Zur Datenschutzerklärung

Übernimmt die VIACTIV Leistungen im Todesfall?

Nein, die VIACTIV übernimmt keine Leistungen im Todesfall. In Deutschland gibt es sowohl eine Bestattungs- als auch eine Friedhofspflicht. Bis 2004 zahlte die gesetzliche Krankenkasse des Verstorbenen ein Sterbegeld. Dies diente dazu, die Kosten für die Beisetzung zu finanzieren. Der Gesetzgeber hat das Sterbegeld aber Anfang 2004 ersatzlos gestrichen.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Gern können Sie uns zusätzlich über dieses Formular noch weiteres Feedback zukommen lassen.

Bitte geben Sie Ihren Namen ein.

Datenschutzhinweis
Die VIACTIV Krankenkasse, Suttner-Nobel-Allee 3–5, 44803 Bochum, wird auf Grund Ihrer Einwilligung Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Für weitergehende datenschutzrechtliche Informationen gem. der Artikel 12 ff. Datenschutz- Grundverordnung wird an dieser Stelle auf die „Informationen zum Datenschutz“ verwiesen, die Sie auf der Homepage der VIACTIV Krankenkasse unter www.viactiv.de/datenschutz einsehen bzw. downloaden können.

SSL-Verschlüsselung
Weil uns Sicherheit wichtig ist: Die Daten aller VIACTIV-Formulare werden verschlüsselt versendet und ausschließlich für organisatorische Abläufe verwendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Kontakt
Telefon
Chat
Wir freuen uns auf Ihren Anruf
Telefonische Beratung
0800 222 12 11 24/7 rund um die Uhr, kostenlos aus allen dt. Netzen Anrufen
Wir sind gerne für Sie da.
Chatfunktion
DIREKT KONTAKT AUFNEHMEN Geht hier ganz leicht. Worauf warten Sie noch? Chat starten Zur Datenschutzerklärung