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Wie hoch ist die Zuzahlung bei einem Hilfsmittel?

Die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungsmodalitäten entsprechen bei Hilfsmitteln in etwa der Regelung wie bei Medikamenten: Ab einem Alter von 18 Jahren bezahlen Versicherte pro Hilfsmittel 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 Euro, höchstens jedoch 10 Euro. Die Aufwendungen für Hilfsmittel werden auf die Belastungsgrenze - jährlich 2 Prozent des Bruttoeinkommens bzw. 1 Prozent bei chronischer Erkrankung - mit angerechnet. Sie müssen pro Kalenderjahr also nur Zuzahlungen bis zu Ihrer individuellen Belastungsgrenze leisten - danach können Sie sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.

Wussten Sie schon, dass es den Befreiungsausweis auch in digitaler Form gibt? Alles, was Sie dafür brauchen, ist die kostenlose VIACTIV Service-App. Dort können Sie Ihre Befreiung beantragen und alles Wichtige zu diesem Thema schnell und einfach regeln.

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