Für welche Leistungen muss ich Zuzahlungen leisten?
Die meisten ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen sind für Sie als VIACTIV-Versicherter kostenfrei. In einigen Fällen (z. B. für Arzneimittel) hat der Gesetzgeber jedoch bundeseinheitliche Zuzahlungen festgelegt. Die Faustregel: Erwachsene Versicherte müssen 10 Prozent der Kosten übernehmen, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Unter 5 Euro ist der tatsächliche Preis zu zahlen. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind Versicherte von Zuzahlungen meist befreit. Es gelten andere Zuzahlungsregelungen für Zahnersatz.
Wussten Sie schon, dass es den Befreiungsausweis auch in digitaler Form gibt? Alles, was Sie dafür brauchen, ist die kostenlose VIACTIV Service-App. Dort können Sie Ihre Befreiung beantragen und alles Wichtige zu diesem Thema schnell und einfach regeln.