Übernimmt die VIACTIV die Kosten für die MRT-Untersuchung der Prostata?
Die MRT-Untersuchung der Prostata ist ein relativ neues Diagnoseverfahren. Es gehört bisher nicht zur Regelversorgung. Als gesetzliche Krankenkasse dürfen wir die Kosten daher nicht für Sie übernehmen.
Warum die Untersuchung nicht zur Regelversorgung gehört?
Ganz einfach: Neue Verfahren werden immer erst vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geprüft. Dort sitzen Ärztinnen und Ärzte, Patientinnen und Patienten, therapeutisches Fachpersonal und Krankenkassenvertretende. Diese bewerten anhand aktueller Studien den diagnostischen bzw. therapeutischen Nutzen. Als Krankenkasse dürfen wir die Kosten nur dann übernehmen, wenn der G- BA den Nutzen als positiv bewertet. Wir entscheiden also nicht selbst, ob wir die Kosten für ein neues Verfahren übernehmen oder nicht. Im Fall der MRT-Untersuchung der Prostata gilt: Der G-BA hat den Nutzen der Untersuchung bisher nicht als positiv bewertet. Daher gehört sie aktuell nicht zur Regelversorgung.
Digitale Tastuntersuchung zur Erstdiagnostik
Zur Früherkennung von Prostatakrebs sieht der Gesetzgeber aktuell die digitale Tastuntersuchung vor. Diese wird von einem Urologen durchgeführt. Üblich ist bei unauffälligen Befunden die regelmäßige Kontrolle. Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin wird mit Ihnen besprechen, wann eine Kontrolle sinnvoll ist.
Bildgebende Verfahren wie Ultraschall, MRT oder CT sind zur Erstdiagnostik eines Prostatakarzinoms aktuell nicht vorgesehen. Weitere Schritte werden erst eingeleitet, wenn die Tastuntersuchung einen verdächtigen Befund ergibt. In diesem Fall wird in der Regel eine Biopsie gemacht. Denn nur die gibt sicher Aufschluss darüber, ob ein Tumor existiert. Die MRT-Untersuchung kann die Biopsie nicht ersetzen, da sie kleine Tumorherde eventuell nicht abbildet. Zudem kommt es vor, dass die MRT-Untersuchung einen verdächtigen Befund ergibt, der sich bei der Biopsie als falsch herausstellt. Ärzte nennen das einen falsch-positiven Befund.
Fazit: Die MRT-Untersuchung wird zur Erstdiagnostik bzw. vor einer ersten Biopsie nicht als sinnvoll erachtet. Daher gehört sie hier auch nicht zur Regelversorgung.
MRT-gestützte Biopsie bei bestätigtem Krebsverdacht
Die Biopsie hat den Krebsverdacht bestätigt? Zum Beispiel, weil die Histologie nicht eindeutig war? In diesem Fall kann es sinnvoll sein, eine sogenannte MRT-gestützte Biopsie durchzuführen. Dabei wird die MRT-Untersuchung mit einer erneuten Biopsie verbunden. Auch dieses Verfahren ist allerdings aktuell keine Regelleistung. Wir lassen den Medizinischen Dienst aber gerne prüfen, ob wir die Kosten trotzdem für Sie übernehmen dürfen. Auch dafür gibt es feste Leitlinien und Kriterien, die wir Ihnen an dieser Stelle leider nicht umfassend erläutern können. Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin berät Sie aber sicherlich gerne.
Ihnen wurde die MRT-Untersuchung als Privatleistung angeboten?
Melden Sie sich in diesem Fall bitte unbedingt bei uns, bevor Sie die Leistung nutzen. Andernfalls können Kosten entstehen, die wir Ihnen nicht erstatten können.
Mehr Infos zum Thema
Eine gute Hilfe sind auch die Broschüren der Deutschen Krebshilfe. Folgen Sie einfach unseren Links, um sich diese herunterzuladen oder sich weiter zu informieren. Zum Beispiel über das Thema Früherkennung und wann sie sinnvoll ist, über Gefahren der Überdiagnostik oder zum PSA-Test.