Kann mein Betreuer bzw. ein Bevollmächtigter auf meine ePA zugreifen?
Ja, wenn Sie dies wünschen, kann auch ein Betreuer bzw. eine andere von Ihnen bevollmächtigte Person die elektronische Patientenakte für Sie führen. Voraussetzung hierfür ist, dass diese Person uns eine entsprechende Vollmacht vorlegt. Der Betreuer bzw. Bevollmächtigte hat dann die gleichen Zugriffsrechte wie Sie als Akteninhaber.