Unter welchen Bedingungen bezuschusst die VIACTIV Osteopathie?
Die osteopathische Behandlung von VIACTIV-Versicherten muss in erste Linie durch einen Vertragsarzt empfohlen werden, der Ihnen eine entsprechende Bescheinigung ausstellt. Darüber hinaus muss die Behandlung durch einen Osteopathen erfolgen, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen in Deutschland ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt. Sind diese Bedingungen erfüllt, steht einer Bezuschussung durch die VIACTIV nichts im Weg. Reichen Sie uns die Rechnung einfach zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung ein; wir benötigen diese nicht separat im Vorfeld.