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Bekomme ich als Pflegebedürftiger Fahrkosten erstattet?

Neben den Kosten für Rettungsfahrten übernimmt die VIACTIV grundsätzlich auch die Kosten für Krankentransporte, bei denen aus medizinischen Gründen eine fachliche Betreuung notwendig ist, sowie für Fahrten zu vor- oder nachstationären Behandlungen oder ambulanten Operationen im Krankenhaus, wenn sich dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermeiden bzw. verkürzen lässt. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 haben darüber hinaus Anspruch auf Fahrkostenerstattung für Fahrten zu ambulanten Behandlungen. Wenn Sie diese Voraussetzung erfüllen, benötigen Sie keine weitere Genehmigung von uns.

Bei weiteren Fragen zum Thema Pflege könne Sie sich auch bei der Pflege-Hotline melden.

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