Als Arbeitnehmer haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Nach sechs Wochen springt die VIACTIV ein. Doch das gesetzliche Krankengeld liegt unter Ihrem üblichen Nettoverdienst. Wir unterstützen Sie dabei, sich für den Fall eines krankheitsbedingten Arbeitsausfalls zusätzlich finanziell abzusichern.
Tarif BKKV - Flexible Absicherung im Krankheitsfall
Mit dem Zusatztarif BKKV schützen Sie sich vor Einkommensverlusten, wenn Sie einmal krankheitsbedingt länger ausfallen.
Ihre Vorteile
- Sie bestimmen selbst über die Höhe des gewünschten Lohnersatzes
- Außerdem legen Sie fest, ab wann Sie in den Genuss des Geldes kommen wollen
Tipp: Für Arbeitnehmer ist eine Karenzzeit von sechs Wochen sinnvoll. Ihr Arbeitgeber übernimmt in dieser Zeit ohnehin die Entgeltfortzahlung. Aber auch ein späterer Beginn der Auszahlung ist möglich. Bei Selbständigen zahlt in der Regel niemand den Ausfall bei Krankheit. Sie können daher schon ab der zweiten Woche Krankentagegeld beziehen.