Studierende in Deutschland müssen eine Krankenversicherung haben. In unserem vergünstigten Studententarif genießen Sie den vollen Schutz und viele Extras. Das gilt, bis Sie 30 Jahre alt werden. Denn dann endet dieses Angebot. In einigen Fällen können wir Ihre studentische Versicherung aber auch verlängern. Zum Beispiel, wenn Sie ein Familienmitglied pflegen, ein Kind bekommen oder länger krank sind.
Damit wir Ihre studentische Versicherung verlängern können, müssen Sie uns einen konkreten Grund dafür nennen. Entscheidend ist, ob Sie Ihr Studium aufgrund besonderer Lebensumstände oder Verpflichtungen (z. B. Erkrankung, Geburt, Dienstpflicht) für ein oder mehrere Semester pausieren mussten. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht möglicher Gründe. Im Fachjargon auch „Verlängerungstatbestände“ genannt.
Ihr Fall ist dabei? Dann füllen Sie unseren Antrag aus und reichen Sie die entsprechenden Nachweise bei uns ein. Wir prüfen den Antrag und melden uns bei Ihnen. Falls Sie vorher noch Fragen haben, rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie eine E-Mail.
Damit eine Verlängerung Ihrer studentischen Versicherung möglich ist, müssen die folgenden grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllt sein:
Wie schon erwähnt gibt es verschiedene Gründe, die eine längere Studienzeit und damit die Verlängerung Ihrer studentischen Versicherung rechtfertigen. Wir nennen diese Gründe Verlängerungstatbestände und unterscheiden dabei zwei Arten:
1. Erwerb der Zugangsvoraussetzungen zum Studium in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs (und zeitnaher Studienbeginn)
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in der regulären Zeit erlangt haben, können wir Ihre studentische Versicherung um diese Zeit verlängern. Zeiten, in denen Sie länger als für den Zweiten Bildungsweg erforderlich berufstätig waren, rechtfertigen hingegen kein Hinausschieben der Altersgrenze.
Wichtig: Die Zeit für den Erwerb der Hochschulberechtigung ist nachzuweisen. Ihre Ausbildungsstätte stellt Ihnen dafür eine Bescheinigung aus.
2. Studienvorbereitender Sprachkurs oder Besuch eines Studienkollegs
Ihr Sprachkurs oder der Besuch des Studienkollegs war notwendige Voraussetzung für Ihr Studium? Auch in diesem Fall ist eine Verlängerung um die Zeit Ihrer Studienvorbereitung möglich. Wir benötigen von Ihnen dafür allerdings den Nachweis, dass Sie den Kurs bzw. das Kolleg erfolgreich abgeschlossen haben (z. B. DSH-Prüfung).
1. Erkrankung
Voraussetzung für die Verlängerung ist, dass Sie mindestens drei Monate durchgehend krank waren. Wir benötigen von Ihnen also eine ärztliche Bestätigung über die Dauer Ihrer Erkrankung. Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin muss außerdem bestätigen, dass Sie Ihr Studium wegen dieser Erkrankung nicht aufnehmen bzw. fortsetzen konnten.
Die Verzögerung Ihres Studiums durch die Corona-Pandemie ist kein Verlängerungstatbestand.
2. Behinderung
Sie sind durch eine Behinderung dauerhaft in Ihrem Studium beeinträchtigt? Auch das kann eine Verlängerung rechtfertigen. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin bescheinigen, dass Ihre Behinderung die Ausübung Ihres Studiums verhindert bzw. verzögert hat. Darin sollte auch stehen, für welchen Zeitraum dies gilt.
Eine Verlängerung ist um längstens 7 Semester möglich.
3. Geburt und anschließende Betreuung
Auch die Geburt eines Kindes kann eine Verlängerung ermöglichen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen und Ihr Studium daher nicht oder nur eingeschränkt fortführen können. Als Nachweis benötigen wir von Ihnen die Geburtsurkunde Ihres Kindes sowie eine Bescheinigung über die Notwendigkeit und Dauer der Betreuung. Wichtig ist auch, dass keine andere Person die Betreuung für Sie übernehmen kann.
Eine Verlängerung ist in diesem Fall für längstens 6 Semester möglich. Und zwar unabhängig von der Anzahl der Kinder.
4. Nichtzulassung
Sie wurden im Auswahlverfahren Ihres angestrebten Studiengangs nicht sofort zugelassen? Auch das kann ein Grund für eine Verlängerung Ihrer studentischen Versicherung sein. Und zwar um die Anzahl der Semester, in denen sie sich erfolglos beworben haben bzw. in denen eine Bewerbung aussichtslos gewesen wäre. Als Nachweis legen Sie bitte einzelne Bescheinigungen der Hochschule oder der Stiftung Hochschulstart über die Nichtzulassung pro Semester vor.
Eine Gesamtbescheinigung über die Semester oder eine allgemeine Auskunft über die voraussichtliche Wartezeit von Hochschulstart.de reicht als Nachweis nicht aus.
5. Gesetzliche Dienstpflicht (Wehr- und Zivildienst) oder Dienstverpflichtung als Zeitsoldat
Wenn Sie aufgrund Ihrer Dienstpflicht nicht am Studium teilnehmen konnten, ist eine Verlängerung für diesen Zeitraum, jedoch längstens für 12 Monate, möglich. Der Zeitraum der gesetzlichen Dienstpflicht bzw. der Dienstverpflichtung als Zeitsoldat ist nachzuweisen.
Bei einer Dienstverpflichtung als Zeitsoldat von mehr als 3 Jahren ist keine Verlängerung möglich.
6. Gesetzlich geregelter Freiwilligendienst
Sie haben vor Ihrem Studium einen gesetzlich geregelten Freiwilligendienst absolviert? Das berechtigt Sie zu einer Verlängerung um diesen Zeitraum, jedoch längstens für 12 Monate.
Der Zeitraum Ihres Freiwilligendienstes ist nachzuweisen.
7. Betreuung eines Familienmitglieds mit Behinderung
Sie können nachweisen, dass sich Ihr Studium wegen der Betreuung eines behinderten Familienmitglieds verzögert hat? Auch in diesem Fall ist eine Verlängerung möglich. Und zwar für die Zeit, in der Sie nicht regulär studieren konnten. Der Nachweis erfolgt durch ein ärztliches Attest mit Angabe der Dauer der Betreuung. Ersatzweise können Sie auch einen Auszug des Pflegegutachtens des Medizinischen Dienstes vorlegen. Wichtig ist, dass darin Beginn und Umfang der Pflege enthalten sind.
8. Mitarbeit in Hochschulgremium
Durch Ihre Mitarbeit in
konnten Sie nur eingeschränkt studieren? Dann benötigen wir zur Verlängerung Ihrer studentischen Versicherung eine entsprechende Bescheinigung Ihrer Hochschule. Aus dieser sollte klar hervorgehen, um wie viele Semester sich Ihr Studium durch Ihr Mitwirken in dem Gremium verzögert hat.
Hier finden Sie den Antrag zur Verlängerung Ihrer studentischen Krankenversicherung. Ergänzend können Sie Anlagen zum Nachweis einer Erkrankung, einer Geburt sowie der Mitarbeit in einem Hochschulgremium herunterladen.
Die Vorfreude auf das Auslandssemester ist groß. Damit das so bleibt, sollten Sie sich kurz mit dem Thema Krankenversicherung beschäftigen.
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