Kontakt
Telefon
Chat
Wir freuen uns auf Ihren Anruf
0800 222 12 11 24/7 rund um die Uhr, kostenlos aus allen dt. Netzen Anrufen
Wir sind gerne für Sie da.
DIREKT KONTAKT AUFNEHMEN Geht hier ganz leicht. Worauf warten Sie noch? Chat starten Zur Datenschutzerklärung

Praktikum während des Studiums

Mit einem Praktikum erweitern Sie Ihren beruflichen Horizont und sammeln wertvolle Erfahrungen für die Zeit nach dem Studium. Ihre Versicherung als Familienmitglied oder Student läuft in dieser Zeit ganz einfach weiter. Nur wenn Sie für Ihre Tätigkeit bezahlt werden, müssen Sie eventuell in eine andere Versicherungsform wechseln. Entscheidend ist die Höhe Ihres Verdienstes.

Ist Ihr Praktikum nicht in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben und Sie erhalten Arbeitsentgelt, so besteht grundsätzlich Versicherungspflicht als Arbeitnehmer. Ist Ihr Arbeitsentgelt nicht höher als 565 Euro im Monat und die übrigen Voraussetzungen für eine Familienversicherung sind erfüllt, so ist die kostenfreie Familienversicherung möglich.

Anders sieht es aus, wenn Ihr Praktikum Bestandteil der Studien- oder Prüfungsordnung ist. Handelt es sich um ein Vor- oder Nachpraktikum, so besteht eine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer und Ihr Arbeitgeber kümmert sich um die Anmeldung bei uns. Dies ist unabhängig von der Einkommenshöhe.

Handelt es sich um ein Zwischenpraktikum, so ist eine Familienversicherung möglich, sofern die Einkommensgrenze von 565 Euro im Monat nicht überschritten wird und die übrigen Voraussetzungen für die Familienversicherung auch vorliegen. Wird die Einkommensgrenze überschritten, ist bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres die Krankenversicherung der Studenten möglich.

Kontakt
Telefon
Chat
Wir freuen uns auf Ihren Anruf
Telefonische Beratung
0800 222 12 11 24/7 rund um die Uhr, kostenlos aus allen dt. Netzen Anrufen
Wir sind gerne für Sie da.
Chatfunktion
DIREKT KONTAKT AUFNEHMEN Geht hier ganz leicht. Worauf warten Sie noch? Chat starten Zur Datenschutzerklärung