Bei einem Jobwechsel können Sie selbstverständlich auch weiterhin von unserem Service profitieren und bei uns versichert bleiben. Mit Beschäftigungsbeginn müssen Sie Ihrem neuen Arbeitgeber einfach die VIACTIV als gewünschte Krankenkasse mitteilen. Ihr neuer Arbeitgeber meldet Sie daraufhin auf elektronischem Weg bei uns an und wir bestätigen ihm dies umgehend ebenfalls elektronisch.
14-tägige Meldefrist beachten
Damit Ihr neuer Arbeitgeber rechtzeitig die Anmeldung für Sie bei uns vornehmen kann, benötigt er innerhalb der ersten 14 Tage nach Beschäftigungsbeginn die Information über Ihre Krankenkassenwahl.
Bescheinigung im Mitgliederbereich anfordern
Ihr neuer Arbeitgeber wünscht trotz des elektronischen Verfahrens eine Mitgliedsbescheinigung in Papierform? Selbstverständlich stellen wir Ihnen diese gerne aus.
In unserem Mitgliederbereich „VIACTIV Service-Online“ können Sie die Versicherungsbescheinigung für Ihren neuen Arbeitgeber schnell und bequem anfordern. Füllen Sie hierzu einfach unser Online-Formular aus. Wir benötigen dabei die folgenden Angaben von Ihnen:
- Ende des Beschäftigungsverhältnisses bei Ihrem alten Arbeitgeber
- Beschäftigungsbeginn bei Ihrem neuen Arbeitgeber
- Name, Telefonnummer und Anschrift Ihres neuen Arbeitgebers
- Angaben zum jährlichen Bruttoeinkommen (in Bezug auf die gesetzliche Einkommensgrenze von 69.750 Euro)
Sobald uns alle erforderlichen Angaben vorliegen, stellen wir die Bescheinigung umgehend aus und senden sie Ihnen per Post zu.