14-tägige Meldefrist beachten
Um nachzuweisen, dass Sie nach den gesetzlichen Vorschriften krankenversichert sind, müssen Sie bei einem Jobwechsel eine Mitgliedsbescheinigung der VIACTIV vorlegen. Dies muss innerhalb der ersten 14 Tagen nach Beschäftigungsbeginn bei Ihrem neuen Arbeitgeber geschehen.
Bescheinigung im Mitgliederbereich anfordern
In unserem Mitgliederbereich "VIACTIV Service-Online" können Sie die Versicherungsbescheinigung für Ihren neuen Arbeitgeber schnell und bequem anfordern. Füllen Sie hierzu einfach unser Online-Formular aus. Wir benötigen dabei die folgenden Angaben von Ihnen:
- Ende des Beschäftigungsverhältnisses bei Ihrem alten Arbeitgeber
- Beschäftigungsbeginn bei Ihrem neuen Arbeitgeber
- Name, Telefonnummer und Anschrift Ihres neuen Arbeitgebers
- Angaben zum jährlichen Bruttoeinkommen (in Bezug auf die gesetzliche Einkommensgrenze von 60.750 Euro)
Sobald uns alle erforderlichen Angaben vorliegen, stellen wir die Bescheinigung umgehend aus und senden sie Ihnen per Post zu.