Vor Beginn der Zahnersatz-Behandlung erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt einen Kostenvoranschlag, den sogenannten Heil- und Kostenplan. Darin sind alle aus medizinischer Sicht notwendigen Behandlungsmaßnahmen sowie die dafür anfallenden Kosten aufgeführt. Um die Kostenübernahme durch die VIACTIV zu beantragen, müssen Sie den Heil- und Kostenplan Ihres Arztes zusammen mit Ihrem Zahnarzt-Bonusheft bei uns einreichen - per Post oder persönlich in einem unserer Kundenservices in Ihrer Nähe.
Seit dem 01.01.2023 nehmen alle Zahnärzte am elektronischen Datenaustausch mit der Krankenkasse teil. Sie senden den Heil- und Kostenplan direkt an uns. Sie brauchen in diesem Fall nichts mehr bei uns einreichen.
Unsere Experten prüfen dann, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen angemessen sind und Sie dank regelmäßiger Vorsorge Anspruch auf höhere Zuschüsse haben. Anschließend erhalten Sie von uns eine schriftliche Kostenzusage. Diese ist nur für den geprüften Heil- und Kostenplan gültig - und zwar für maximal sechs Monate. Innerhalb dieses Zeitraums muss die genehmigte Behandlung durch Ihren Zahnarzt begonnen werden. Andernfalls verfällt die Zusage und Sie müssen die Kostenübernahme erneut beantragen oder verlängern lassen.
Den genehmigten Zuschuss rechnet Ihr Zahnarzt direkt mit uns ab. Hierzu müssen Sie nur Ihre VIACTIV-Versichertenkarte vorlegen. Über den verbleibenden Eigenanteil erhalten Sie eine Rechnung, die Sie selbst bezahlen müssen. Es sei denn, Sie haben eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen. In diesem Fall reichen Sie die Rechnung über Ihren Eigenanteil zur Erstattung einfach dort ein.
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