Ziel einer kieferorthopädischen Behandlung ist es, Anomalien des Kiefers und Fehlstellungen der Zähne frühzeitig zu erkennen und durch eine angemessene Korrektur späteren Problemen vorzubeugen. Bei Auffälligkeiten sollten Sie den Gebisszustand Ihres Kindes von einem Kieferorthopäden kontrollieren und gegebenenfalls behandeln lassen.
Schweregrad der Zahnfehlstellung
Zeigen Sie Zahnfehlstellungen die rote Karte! Die VIACTIV unterstützt Sie dabei und trägt für Kinder unter 18 Jahren die vollen Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung, wenn diese medizinisch begründet ist.
Entscheidend für die Kostenübernahme ist der Schweregrad der Zahnfehlstellung. Insgesamt wird zwischen fünf Schweregraden unterschieden, den sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Als gesetzliche Krankenkasse darf die VIACTIV die Kosten für Kieferorthopädie ab KIG 3 übernehmen - und das tun wir natürlich!