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Nahe Angehörige

Ob Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegezeit haben oder nicht, entscheidet das jeweilige Verwandtschaftsverhältnis zum Gepflegten. Wer konkret als "naher Angehöriger" gilt und wer nicht, erfahren Sie hier.

Für eine Pflegezeit neben Beruf oder Ausbildung muss es ein naher Angehöriger sein, der pflegebedürftig ist und dem Sie während dieser Bedürftigkeit beistehen möchten.

Zu den nahen Verwandten zählen folgende Personen:

  • Ehe- und Lebenspartner
  • Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft
  • Eltern
  • Geschwister und Kinder
  • Stief-, Schwieger- und Großeltern
  • Adoptiv-, Pflege-, Schwieger- und Enkelkinder
  • Schwägerinnen und Schwager

Unterschieden wird zwischen einem Anspruch nach dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeitgesetz. Über die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen beraten wir Sie gern.

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