Zuhause bleiben ohne schlechtes Gewissen
Wenn Ihr Kind krank ist, braucht es einen Arzt, der die richtige Medizin verordnet. Und mindestens genauso dringend braucht es Sie, Ihre Zeit und elterliche Fürsorge. Um dies zu ermöglichen, unterstützt die VIACTIV berufstätige Eltern, die zuhause bleiben, um ein erkranktes Kind zu pflegen, mit dem sogenannten Kinderkrankengeld. Dies gilt für alle eigenen Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Immer vorausgesetzt, dass Ihr Arbeitgeber in diesem Fall Ihr Gehalt nicht weiter zahlt.
Höhe des Kinderkrankengeldes
Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent Ihres letzten Bruttogehalts, jedoch nicht mehr als 90 Prozent Ihres letzten Nettoentgelts. Zusätzlich legt der Gesetzgeber jedes Jahr einen Krankengeld-Höchstbetrag fest. Für 2019 beträgt dieser 105,88 Euro (Bruttokrankengeld) pro Kalendertag. Die nötigen Angaben bekommen wir direkt von Ihrem Arbeitgeber.
Ihr Krankengeld ist steuerfrei. Auch Beiträge zur Krankenversicherung fallen im Anspruchszeitraum nicht an. Etwa die Hälfte der Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden allerdings fällig und gehen von Ihrem Bruttokrankengeld ab. Die andere Hälfte übernimmt die VIACTIV für Sie.