Zuhause bleiben ohne schlechtes Gewissen
Wenn Ihr Kind krank ist, braucht es einen Arzt, der die richtige Medizin verordnet. Und mindestens genauso dringend braucht es Sie, Ihre Zeit und elterliche Fürsorge. Um dies zu ermöglichen, unterstützt die VIACTIV berufstätige Eltern, die zuhause bleiben, um ein erkranktes Kind zu pflegen, mit dem sogenannten Kinderkrankengeld. Dies gilt für alle eigenen Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Immer vorausgesetzt, dass Ihr Arbeitgeber in diesem Fall Ihr Gehalt nicht weiter zahlt.
Kinderkrankengeld-Sonderregelung 2022/2023
Auch im Jahr 2023 besteht für jedes Kind ein Anspruch auf Kinderkrankengeld längstens für 30 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte längstens für 60 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch für Versicherte für nicht mehr als 65 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte für nicht mehr als 130 Arbeitstage (s.§ 45 Abs. 2a Satz 1 und 2 SGB V).
Daneben besteht ein Anspruch auf Kinderkrankengeld bis zum 07.04.2023, wenn ein Kind aus pandemiebedingten Gründen zu Hause betreut werden muss, weil durch die zuständige Behörde aus Gründen des Infektionsschutzes Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen (z.B. Kita) oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen geschlossen werden, deren Betreten untersagt wird, die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben oder der Zugang zum Betreuungsangebot der Kindertageseinrichtung eingeschränkt wird, oder das Kind auf Grund einer behördlichen Empfehlung eine dieser Einrichtungen nicht besucht (s. § 45 Abs. 2a Satz 3 SGB V).
Die Regelungen treten mit Wirkung zum 01.01.2022 in Kraft.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf unserer aktuellen Seite zum Erweiterten Kinderkrankengeld unter https://www.viactiv.de/erweitertes-kinderkrankengeld
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Höhe des Kinderkrankengeldes
Sie erhalten beim Kinderkrankengeld 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettoeinkommens. Wenn Sie in den letzten zwölf Monaten Einmalzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld) erhalten haben, beträgt Ihr Kinderkrankengeld sogar 100 Prozent des Nettoeinkommens. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Auszahlung abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge erfolgt.
Zusätzlich legt der Gesetzgeber jedes Jahr einen Krankengeld-Höchstbetrag fest. Für 2023 beträgt dieser 116,38 Euro (Bruttokrankengeld) pro Kalendertag. Die nötigen Angaben bekommen wir direkt von Ihrem Arbeitgeber.
Ihr Krankengeld ist steuerfrei. Auch Beiträge zur Krankenversicherung fallen im Anspruchszeitraum nicht an. Etwa die Hälfte der Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden allerdings fällig und gehen von Ihrem Bruttokrankengeld ab. Die andere Hälfte übernimmt die VIACTIV für Sie.