Ein Krankenhausaufenthalt ist besonders für Kinder eine belastende Situation. Vor allem, wenn er mit Übernachtungen jenseits des eigenen Kinderzimmers einhergeht.
Das hat die VIACTIV erkannt und übernimmt die Kosten für die stationäre Mitaufnahme eines Elternteils, das so genannte Rooming-in. Stehen Sie Ihrem Nachwuchs während der Behandlung im Krankenhaus bei und lassen Sie diese Maßnahme von uns bezahlen. Sogar bis zum 12. Lebensjahr Ihres Kindes Und zwar ohne Prüfung der medizinischen Notwendigkeit direkt über Ihre Gesundheitskarte.
Eine Begleitperson, die eventuell der Arbeit fernbleiben muss oder hierdurch den Haushalt nicht führen kann, sollte einen möglichen Anspruch auf Kinderkrankengeld bzw. auf Haushaltshilfe durch die VIACTIV Krankenkasse prüfen lassen.