Was genau ist Arbeitsunfähigkeit?
Wer seine berufliche Tätigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung seines Zustands ausführen kann, gilt als arbeitsunfähig. In diesem Fall sind Sie von der in Ihrem Arbeitsvertrag vorgesehenen grundsätzlichen Arbeitspflicht entbunden.
Informationspflicht
Arbeitnehmer müssen im Fall einer Arbeitsunfähigkeit ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren. Dies kann in der Regel telefonisch oder per E-Mail geschehen. Bei längeren Erkrankungen ist außerdem eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - kurz: AU-Bescheinigung, umgangssprachlich: Krankenschein - vorzulegen.
Krankschreibung durch den Arzt
Mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestätigt Ihnen ein Arzt, dass Sie krankheitsbedingt nicht arbeiten können. Sie erhalten die Bescheinigung - abhängig von Ihrer Situation - vom Haus- oder Notarzt, im Krankenhaus oder auch von Ihrem Zahnarzt.
Wichtige Fristen
Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens nach drei Kalendertagen Abwesenheit beim Arbeitgeber vorliegen muss. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Bescheinigung schon früher zu verlangen. Bitte besprechen Sie das mit Ihrer Personalabteilung. Das Original Ihrer AU-Bescheinigung schicken Sie bitte innerhalb einer Woche an uns. Wichtig ist, dass Sie aktiv werden.
Krankengeld nach sechs Wochen
Voraussetzung für den Bezug von Krankengeld ist, dass Sie uns von Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit an die AU-Bescheinigungen zugeschickt haben. Nachdem Ihr behandelnder Arzt diese ausgestellt hat, haben Sie eine Woche Zeit, sie uns zur Verfügung zu stellen. Wir melden uns automatisch bei Ihnen, um mit Ihnen über das Krankengeld zu sprechen und Ihnen die Leistung nahtlos auf Ihr Konto zu überweisen. Übrigens: In unserem Mitgliederbereich oder mit unserer App können Sie die Bescheinigung ganz bequem online hochladen.
Sobald uns die aktuelle Bescheinigung vorliegt, können wir das Thema Krankengeld für Sie bearbeiten - und Sie können in Ruhe gesund werden.