Die gesetzliche Grundlage
Natürlich nutzen wir Ihre Gesundheitsdaten nicht einfach so. Die Basis ist das Gesundheitsdatennutzungsgesetz. Der § 25b SGB V erlaubt es uns als Ihrer Kranken- und Pflegekasse, gesundheitsbezogene Daten auszuwerten. Und das natürlich zu Ihrem Vorteil. Denn so können wir Chancen für Ihre Versorgung bestmöglich nutzen.
Welche Daten wir nutzen
Wir möchten, dass unsere Leistungen und Angebote ganz genau zu Ihrer individuellen Situation passen. Dafür greifen wir auf Daten zurück, die uns bereits vorliegen. Dazu gehören etwa:
- Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte
- Arztabrechnungsdaten
- Verordnungen von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln
- Pflegegrad- und Leistungsdaten