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Medikamenteneingabe Netzhaut | VIACTIV Krankenkasse Medikamenteneingabe Netzhaut | VIACTIV Krankenkasse

Operative Medikamenteneingabe bei Netzhauterkrankungen (IVOM)

Die Makuladegeneration ist eine der häufigsten Ursachen für schwere Sehverluste im Alter. Ihr schnelles Fortschreiten lässt sich oft stoppen, indem man Medikamente direkt ins Auge injiziert. Dank unseres Vertrags mit dem Verband der operierenden Augenärzte (BDOC) können Sie diese spezielle Therapie kostenfrei nutzen, wenn Sie bei der VIACTIV versichert sind.

Injektionen gegen den Verlust der Sehkraft

Die intravitreale operative Medikamenteneingabe (IVOM) ist eine der erfolgversprechendsten Behandlungsmaßnahmen, wenn Sie von einer Makuladegeneration betroffen sind. Das Medikament, ein sogenannter VGEF-Hemmer, wird dabei direkt in den Glaskörper Ihres Auges gespritzt. Es soll verhindern, dass sich unerwünschte Gefäße bilden oder sich größere Mengen Flüssigkeit in Ihrem Auge ansammeln.

Ablauf Ihrer Behandlung

Die Injektionen werden Ihnen in der Regel ambulant durch speziell ausgebildete Augenärzte oder Operateure verabreicht. Sie müssen im Abstand von einigen Wochen wiederholt werden. Wenn Sie kein erhöhtes Risiko für Komplikationen mitbringen, können Sie nach dem Eingriff direkt wieder nach Hause gehen. Die Verlaufskontrolle und Ihre weitere Betreuung erfolgen dann durch Ihren behandelnden Augenarzt vor Ort.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Laut Vertrag kann die VIACTIV die Kosten für eine intravitreale operative Medikamenteneingabe (IVOM) übernehmen, wenn bei Ihnen eine der folgenden Diagnosen vorliegt:

  • feuchte altersbedingte Makuladegeneration (AMD)
  • diabetisches Makulaödem
  • Makulaödem nach retinalem Venenverschluss
  • akute posteriore Uveitis (Netzhautentzündung)
  • choroidale Neovaskularisation aufgrund einer pathologischen Myopie (Blutgefäßneubildung bei starker Kurzsichtigkeit)

Ärztliche Beratung und Verordnung

Bei Ihnen wurde eine der genannten Erkrankungen festgestellt? Dann besprechen Sie das weitere Vorgehen bitte zunächst mit Ihrem Augenarzt oder Ihrer Augenärztin. Entsprechend Ihrer konkreten Diagnose erhalten Sie dann eine individuelle Therapieempfehlung. Sollte eine intravitreale operative Medikamenteneingabe (IVOM) für Sie sinnvoll sein, wird Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin Sie an einen Spezialisten vor Ort oder an ein geeignetes Behandlungszentrum überweisen. Dort müssen Sie dann nur noch einen Termin vereinbaren und vor Behandlungsbeginn eine Teilnahmeerklärung unterzeichnen.

Direkte Abrechnung über Ihre Gesundheitskarte

Wenn Ihr behandelnder Arzt bzw. Ihre Ärztin Ihnen eine IVOM-Therapie verordnet hat, rechnet das Behandlungszentrum die Kosten für die Injektionen sowie für alle weiteren Untersuchungen direkt mit uns ab. Sie müssen hierzu lediglich Ihre Gesundheitskarte vorlegen.

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