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Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB)

Ob Krebs, Demenz oder andere schwere Krankheiten – die medizinische Forschung steht nicht still. Täglich suchen Expertinnen und Experten nach neuen Wegen, um Betroffenen noch besser zu helfen. Doch nicht jeder Ansatz ist sicher und hält, was er verspricht.

Für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) gibt es daher klare Regeln. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Was sind neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden?

Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) sind medizinische Leistungen, deren Wirksamkeit und Sicherheit noch nicht geprüft wurden. Sie gehören nicht zum gesetzlichen Leistungskatalog. Krankenkassen dürfen die Kosten dafür deshalb nicht übernehmen.

Wer prüft und bestimmt, ob eine NUB eine Kassenleistung ist?

Zu prüfen, ob neue Behandlungs- und Untersuchungsmethoden sinnvoll und sicher sind, gehört zu den Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Der G-BA ist das höchste Beschlussgremium im deutschen Gesundheitswesen. Er hat insgesamt 13 Mitglieder, darunter Vertretungen der vier großen Selbstverwaltungsorganisationen:

  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
  • Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)

Auch Patientenvertreterinnen und -vertreter sowie Organisationen, die sich für chronisch Erkrankte und behinderte Menschen einsetzen, wirken im G-BA mit. Sie sind nicht stimmberechtigt, können aber beraten und Anträge stellen. Grundsätzlich gilt: Ärztinnen und Ärzte, Krankenkassen und Versicherte entscheiden in Deutschland gemeinsam, ob eine NUB zur Kassenleistung wird. Die Hersteller bzw. Leistungserbringer müssen dazu einen Antrag stellen und ihre Forschungsunterlagen einreichen. Bei Bedarf kann der G-BA zusätzlich eine medizinische Studie in Auftrag geben.

Wo liegt der Vorteil für Versicherte?

Der Vorteil für Sie liegt auf der Hand: Sie können darauf vertrauen, dass die geprüfte Methode auch wirklich sinnvoll und sicher ist. Denn nur dann nimmt der G-BA sie in den Leistungskatalog auf.

Was mache ich, wenn mir meine Ärztin oder mein Arzt eine ambulante NUB empfiehlt, die der G-BA bisher nicht geprüft hat?

Um Ihre Überlebens- und Heilungschancen in bedrohlichen Situationen zu wahren, erlaubt uns das Gesetz im Ausnahmefall, die Kosten für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zu übernehmen. Zur medizinischen Prüfung beauftragen wir den Medizinischen Dienst mit einem Gutachten.

Dies sind die gesetzlich geregelten Voraussetzungen:

  1. Haben Sie eine lebensbedrohliche Erkrankung? Oder ist Ihre Erkrankung ähnlich zu bewerten (zum Beispiel eine drohende Erblindung)?
  2. Ist für Ihre Erkrankung keine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung verfügbar?
  3. Verspricht die neue Methode eine realistische Aussicht auf Heilung bzw. die spürbare Verbesserung Ihres Krankheitsverlaufs?

Sie haben alle drei Fragen für sich mit Ja beantwortet? Dann melden Sie sich einfach bei uns. Unsere erfahrenen Expertinnen und Experten beraten Sie gerne persönlich und begleiten Sie bei allen weiteren Schritten.

Haben Sie noch Fragen?

Auch wenn Sie etwas nicht verstanden haben, sind wir natürlich gerne für Sie da. Rufen Sie uns bei allen Fragen zum Thema neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden einfach an unter 0800 222 12 11. Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: service@viactiv.de

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