Keine Kündigung, kurze Bindungsfrist
Sie möchten als neues VIACTIV-Mitglied schnellstmöglich in den Genuss unseres einzigartigen Leistungsangebots kommen? Ab sofort ist dies in nur einem Schritt möglich: mit dem Ausfüllen unserer Beitrittserklärung. Eine Kündigung bei Ihrer alten Krankenkasse ist nicht nötig. Ihre Ummeldung wickeln wir komplett elektronisch ab. Hierzu informieren wir Ihre bisherige Krankenkasse über Ihren Wechselwunsch. Im Gegenzug erhalten wir eine Bestätigung darüber, wann Ihre Mitgliedschaft ausläuft. Die Bindungsfrist beträgt dabei ab sofort nur noch 12 statt 18 Monate. In vielen Fällen entfällt sie sogar ganz und wir können Sie noch schneller in unserem Team begrüßen.
Vereinfachte Kassenwahl bei Jobwechsel
Sie wechseln Ihren Job und möchten in diesem Zuge schnell und unkompliziert zur VIACTIV wechseln? Gar kein Problem. Denn immer wenn sich Ihr Versicherungsstatus ändert, zum Beispiel durch einen Arbeitgeberwechsel, entfällt die Bindungsfrist und Sie können direkt mit Beschäftigungsbeginn als neues VIACTIV-Mitglied von unserem einzigartigen Leistungs- und Serviceangebot profitieren. Füllen Sie hierzu einfach unsere Beitrittserklärung aus und informieren Sie Ihren neuen Arbeitgeber. Um alles Weitere kümmern wir uns für Sie.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Ihre Krankenkasse hat Ihren Zusatzbeitrag erhöht? Auch in diesem Fall können Sie direkt und ohne Beachtung der Bindungsfrist Mitglied der VIACTIV werden. Hierzu müssen Sie lediglich unsere Beitrittserklärung ausfüllen. Ab dem ersten Tag Ihrer Mitgliedschaft haben Sie den vollen Leistungsanspruch und profitieren von allen Vorteilen der VIACTIV.