Kontakt
Telefon
Chat
Wir freuen uns auf Ihren Anruf
0800 222 12 11 24/7 rund um die Uhr, kostenlos aus allen dt. Netzen Anrufen
Wir sind gerne für Sie da.
DIREKT KONTAKT AUFNEHMEN Geht hier ganz leicht. Worauf warten Sie noch? Chat starten Zur Datenschutzerklärung

Organspende in Deutschland: So funktioniert sie

Group 11 5 min Lesezeit   |   15.04.2026

Bitte beachten Sie, dass sich die Aktualität der Inhalte immer auf das Veröffentlichungsdatum bezieht.

Group 20

Qualitätssicherung

Vita Health Media
Eine junge Frau formt mit ihren Fingern ein Herz in die Kamera. | VIACTIV Krankenkasse

Organspende in Deutschland: So funktioniert sie

Group 11 5 min Lesezeit   |   15.04.2026

Bitte beachten Sie, dass sich die Aktualität der Inhalte immer auf das Veröffentlichungsdatum bezieht.

Eine junge Frau formt mit ihren Fingern ein Herz in die Kamera. | VIACTIV Krankenkasse
Group 20

Qualitätssicherung

Vita Health Media

Eine Organspende kann das Leben schwerkranker Menschen retten. Doch wie funktioniert sie genau – und was sollten Spender und Angehörige Wissen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Niemand ist davor gefeit: Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung kann dazu führen, dass ein Mensch plötzlich auf ein Spenderorgan angewiesen ist. Wird der Hirntod festgestellt, kann es sein, dass man selbst als potenzielle Organspenderin oder potenzieller Organspender infrage kommt. Auch wenn die Organspendezahlen in Deutschland 2025 auf dem höchsten Stand seit 2012 waren, ist der Mangel an Spenderorganen nach wie vor groß. 2024 starben 679 Menschen, während sie auf ein Organ warteten. Ende 2025 standen rund 8.200 Personen auf der Warteliste, die meisten von ihnen warteten seit Jahren auf eine Niere. Im selben Jahr spendeten 985 Menschen Organe – etwas mehr als im Vorjahr. Insgesamt wurden 3.256 Organe aus Deutschland und dem Eurotransplant-Verbund transplantiert.1

Voraussetzungen für eine Organspende

Damit in Deutschland eine Organspende stattfinden kann, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen muss der irreversible Hirnfunktionsausfall – der sogenannte Hirntod – von zwei Ärzten oder Ärztinnen unabhängig voneinander bestätigt werden. Zum anderen muss eine Zustimmung zur Organspende vorliegen – entweder durch den Willen der verstorbenen Person selbst oder durch die Angehörigen.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, bleibt die intensivmedizinische Versorgung zunächst aufrechterhalten, um die Durchblutung der Organe sicherzustellen. In dieser Zeit erfolgen umfassende medizinische Untersuchungen – unter anderem auf mögliche Infektionen oder Grunderkrankungen, die die Empfänger gefährden könnten. Außerdem werden die Blutgruppe und Gewebemerkmale bestimmt. Diese Daten sind entscheidend für die Vermittlung über die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant.

Welche Organe und Gewebe gespendet werden können

Nach dem Tod können Organe wie Nieren, Herz, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Darm gespendet werden. Auch Gewebe kommt für eine Transplantation infrage – zum Beispiel Horn- und Lederhaut der Augen, Blutgefäße, Herzklappen, Haut, Knochen, Knorpel, Weichgewebe sowie bestimmte Gewebe aus Bauchspeicheldrüse oder Leber. Die Niere ist dabei das am häufigsten transplantierte Organ. Ihre Spende ermöglicht Patientinnen und Patienten mit schwerer Nierenerkrankung ein längeres und oft besseres Leben.2

Es eignet sich allerdings nicht jedes Organ für eine Transplantation: „Über die Frage, ob ein Organ transplantiert werden kann, entscheiden die Zusammenschau aller von diesem Organ erhobenen medizinischen Befunde – und letztlich die Ärztinnen und Ärzte, die die Organe transplantieren”, sagt Dr. Axel Rahmel, Medizinischer Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO).

Wer darf Organe spenden?

In Deutschland bildet das Transplantationsgesetz (TPG) den rechtlichen Rahmen für die Organspende. Das TPG gilt seit dem 1. Dezember 1997. Es regelt die Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, die nach dem Tode oder zu Lebzeiten gespendet werden. Nach dem Transplantationsgesetz dürfen Minderjährige mit Vollendung des 16. Lebensjahrs ihre Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende selbst erklären und z. B. in einem Organspendeausweis dokumentieren. Eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten ist nicht notwendig. Einer Organspende widersprechen darf man bereits mit Vollendung des 14. Lebensjahrs. Die Lebendorganspende ist in Deutschland bisher nur in engen Grenzen zulässig, um die medizinischen Risiken der Transplantation so gering wie möglich zu halten und Organhandel zu unterbinden. Die Spenderin oder der Spender muss 3:

  • volljährig und einwilligungsfähig sein
  • aufgeklärt sein und der Entnahme zustimmen
  • für eine Organentnahme geeignet sein und
  • darf voraussichtlich nicht über das Operationsrisiko hinaus gefährdet werden.

Aktuell gibt es politische Bestrebungen, die Lebendorganspende zu reformieren.4

Wie dokumentiert man die Bereitschaft zur Organspende?

Die Bereitschaft zur Organspende kann in einer formlosen schriftlichen Erklärung, in einem Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder im Organspenderegister festgehalten werden.5 Wer das tut, entlastet Angehörige erheblich, betont der Kardiologe Rahmel: „ Die persönliche Entscheidung zu Lebzeiten stellt eine enorme Entlastung für die Angehörigen dar, sollte sich die Frage nach einer Organspende stellen. Die Situation kann sehr belastend sein, wenn ein Mensch verstirbt, der Tod verkraftet werden und dann noch die Entscheidung zur Organspende übernommen werden muss.” Fehlt eine dokumentierte Entscheidung, werden die Angehörigen gefragt, ob sie im Sinne des oder der Verstorbenen einer Spende zustimmen können. Das kann Angehörige in einer emotional sowieso schon schwierigen Situation zusätzlich unter Druck setzen. Eine klare Haltung zu Lebzeiten sorgt also nicht nur für Klarheit, sondern kann am Ende Leben retten.

Wie Empfänger ausgewählt werden

Die Verteilung der gespendeten Organe erfolgt nach festen, medizinischen und ethisch geprüften Kriterien. Zuständig ist die Stiftung Eurotransplant, die für acht europäische Länder – darunter Deutschland – die Vermittlung übernimmt.

„Für jedes Organ gibt es von der Bundesärztekammer eine Richtlinie zur Wartelistenführung und Organvermittlung. Darin sind die Kriterien zur Aufnahme in die Warteliste sowie zur Organzuteilung festgelegt. Die maßgeblichen Kriterien sind Dringlichkeit und Erfolgsaussicht. Es gelten ausschließlich medizinische Kriterien”, sagt Experte Rahmel. Dabei werden Faktoren wie Blutgruppe, Gewebemerkmale, Krankheitsverlauf und Wartezeit berücksichtigt. Ziel ist, die Organe bestmöglich nach medizinischer Notwendigkeit und Erfolgschancen zu vergeben. In Deutschland warten laut Eurotransplant derzeit 8.207 Menschen auf ein Spendeorgan.6

Missverständnisse bezüglich der Organspende

Umfragen zeigen, dass vielen Menschen in Deutschland der Organspende grundsätzlich positiv gegenüberstehen. So besitzen über 40 Prozent der Bürgerinnen und Bürger einen Organspendeausweis. Anderen helfen und dem Tod einen Sinn geben, sind dabei die wichtigsten Motive. Dennoch bestehen bei einigen Menschen nach wie vor Vorbehalte und Unsicherheiten bezüglich der Organspende. Manche glauben, dass sich das medizinische Personal nicht mehr genügend um einen sterbenskranken Menschen bemühen würde, wenn bekannt ist, dass er oder sie Organspender ist. Andere haben Angst vor Missbrauch, ungerechter Organverteilung oder nehmen an, für eine Organspende nicht geeignet zu sein.7

Mediziner Rahmel sagt: „Nach wie vor gibt es in der Bevölkerung einen hohen Aufklärungsbedarf rund um die Organspende. Zum Beispiel ist vielen Menschen unklar, dass es für die Organspende keine Altersgrenze gibt und man auch mit 60, 70 und sogar über 80 Jahren noch Organe spenden kann. Auch die Bedenken, dass Ärzte oder Ärztinnen nicht mehr alles für ein Überleben tun würden, wenn man einen Organspendeausweis hat, gibt es. Dabei sind solche Sorgen absolut unbegründet. Ärzte und Rettungsteams haben immer das Ziel, das Leben eines Menschen zu retten.”

Fazit: Frühzeitig eine Entscheidung treffen

Ob man im Fall der Fälle seine Organe spenden möchte, bleibt jedem selbst überlassen. Auch lässt sich festhalten, welche Organe gespendet werden möchten und welche nicht. Ratsam erscheint es auf jeden Fall, sich frühzeitig mit dem Thema auseinander zu setzen und eine Entscheidung schriftlich festzuhalten. Denn das erleichtert den Hinterbliebenen, im Sinne des Verstorbenen zu handeln und mit den Ärzten und Ärztinnen zu sprechen.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Bitte geben Sie Ihren Namen ein.

Datenschutzhinweis
Die VIACTIV Krankenkasse, Suttner-Nobel-Allee 3–5, 44803 Bochum, wird auf Grund Ihrer Einwilligung Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Für weitergehende datenschutzrechtliche Informationen gem. der Artikel 12 ff. Datenschutz- Grundverordnung wird an dieser Stelle auf die „Informationen zum Datenschutz“ verwiesen, die Sie auf der Homepage der VIACTIV Krankenkasse unter www.viactiv.de/datenschutz einsehen bzw. downloaden können.

SSL-Verschlüsselung
Weil uns Sicherheit wichtig ist: Die Daten aller VIACTIV-Formulare werden verschlüsselt versendet und ausschließlich für organisatorische Abläufe verwendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Unsere VIACTIV Bestleistungen

VIACTIV Bonusprogramm pfeil/rechts
Sportberatung pfeil/rechts
Allgemeiner Check-up pfeil/rechts
Kontakt
Telefon
Chat
Wir freuen uns auf Ihren Anruf
Telefonische Beratung
0800 222 12 11 24/7 rund um die Uhr, kostenlos aus allen dt. Netzen Anrufen
Wir sind gerne für Sie da.
Chatfunktion
DIREKT KONTAKT AUFNEHMEN Geht hier ganz leicht. Worauf warten Sie noch? Chat starten Zur Datenschutzerklärung