Wie kann ich einen Vertreter für meine ePA einrichten?
Durch die Weiterentwicklung der App „VIACTIV - ePA“ ist es künftig möglich, die eigene ePA durch persönliche Vertreter/-innen führen zu lassen. Die einzige Voraussetzung dafür ist der Besitz einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Die Möglichkeit, dass die ePA künftig durch Dritte geführt werden kann, ist beispielsweise bei Pflegebedürftigen von Vorteil, die die ePA selbst nicht bedienen können.
Maximal fünf Vertreter/-innen können benannt werden, die dann annähernd die gleichen Rechte wie die oder der ePA-Nutzende selbst haben. Dazu gehören beispielsweise die Vergabe von Zugriffsrechten an Leistungserbringer (Ärzte- und Zahnärzteschaft, Krankenhäuser, Apotheken u. a.) und auch die Einsicht in die in der Akte gespeicherten Dokumente. Daher ist es wichtig, diese verantwortungsvolle Aufgabe nur an Personen zu übertragen, denen man vollständig vertraut und beispielsweise auch eine Vorsorgevollmacht erteilen würde. Als Vertreter/-in ist es allerdings nicht möglich, weitere Vertreter/-innen zu benennen oder gar die Akte zu schließen.
Zum aktuellen Zeitpunkt kann die Vertreterrolle nur an GKV-Versicherte zugewiesen werden, unabhängig davon, ob es sich um VIACTIV-Versicherte handelt.