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Wie hoch sind die pflegebedingten Eigenanteile bei vollstationärer Pflege?

Die Zuschläge zur Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile im Heim wurden ab 1. Januar 2024 angepasst. Diese Beträge werden unmittelbar mit den Pflegeeinrichtungen abgerechnet und sind – wie bisher auch - abhängig von der Verweildauer. Es gilt für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5.
Dabei gilt: Je länger man Leistungen nach § 43 bezieht, desto höher fällt der Zuschlag aus. Im Einzelnen sind die Zuschläge wie folgt gestaffelt:

 

Bezugsdauer Leistungszuschlag
bis 12 Monate 15 %
mehr als 12 Monate 30 %
mehr als 24 Monate 50 %
mehr als 36 Monate 75 %
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