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Wer bestimmt, was in meiner elektronischen Patientenakte gespeichert wird?

Welche Daten in Ihrer elektronischen Patientenakte gespeichert werden, entscheiden allein Sie als Patient bzw. Patientin. Ohne Ihre Zustimmung kann niemand außer Ihnen selbst Daten in Ihrer ePA speichern, einsehen, herunterladen oder löschen. Wenn Sie nicht möchten, dass ein Arzt oder eine Ärztin etwas in Ihrer ePA hochlädt oder einsieht, können Sie dies per App untersagen.

Gut zu wissen: Sie können die Berechtigungen für jedes einzelne Dokument über die ePA-App steuern. Legen Sie einfach fest, wer auf welche Dokumente Zugriff haben soll. Dokumente sind so immer nur für Sie selbst sowie für Zugriffsberechtigte sichtbar.

Ansonsten gilt: Mit dem Einlesen Ihrer Karte bestätigen Sie den Behandlungskontext. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin hat dann Zugriff auf Ihre ePA. Die Zugriffsdauer beträgt 90 Tage. Sie können den Zugriff jederzeit über die ePA-App beenden oder verlängern. Eine Verlängerung kann zum Beispiel für Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin sinnvoll sein.

Hier erfahren Sie, wie Sie Zugriffsrechte für die ePA verwalten können.

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