Wer bestimmt, was in meiner elektronischen Patientenakte gespeichert wird?
Welche Daten in Ihrer elektronischen Patientenakte gespeichert werden, entscheiden allein Sie als Patient. Ohne Ihre Zustimmung kann niemand außer Ihnen selbst Daten in Ihrer ePA speichern, einsehen, herunterladen oder löschen. Wenn Sie möchten, dass Ihr behandelnder Arzt ein Dokument in Ihre Patientenakte hochlädt, müssen Sie ihn per App oder vor Ort in der Praxis dazu berechtigen.
Die Berechtigung einzelner Dokumente kann über die ePA-App untersagt werden. Sie können festlegen, wer auf welche Dokumente Zugriff hat. Somit sind Dokumente immer nur für Sie als Patient selbst, sowie für Zugriffsberechtigte sichtbar.
Das Einlesen der Karte bestätigt den Behandlungskontext. Somit hat der behandelnde Arzt Zugriff auf die ePA des Versicherten. Die Zugriffsdauer ist auf 90 Tage festgelegt. Diese kann vom Versicherten jederzeit über die ePA-App beendet und auch verlängert werden. Eine Verlängerung des Zugriffs bietet sich beispielsweise beim Hausarzt oder der Hausärztin an.
Hier erfahren Sie, wie Sie Zugriffsrechte für die ePA verwalten können.