Welche Fristen muss ich bei einem Widerspruch einhalten?
Grundsätzlich gilt: Ihr Widerspruch muss innerhalb eines Monats bei uns eingegangen sein. Beispiel: Sie erhalten am 5. Juli einen Ablehnungsbescheid der VIACTIV, dem Sie widersprechen möchten. Ihr Widerspruch muss uns dann spätestens am 5. August vorliegen. Dabei stehen Ihnen verschiedene Wege offen. Falls die Bekanntgabe unseres Bescheides im Ausland erfolgt, gilt eine Widerspruchsfrist von drei Monaten.