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Was zählt nicht zu den gesetzlichen Zuzahlungen?

Leider können wir nicht alle Zahlungen, die Sie getätigt haben, bei der Berechnung Ihrer Belastungsgrenze berücksichtigen. Darunter fallen insbesondere folgende Kosten:

  • Eigenanteile für Zahnersatz
  • Mehrkosten für Wunscharzneimittel. Das sind die Arzneimittel, die Sie auf eigenen Wunsch erhalten, obwohl sie ggf. teurer sind und Krankenkassen die Kosten nicht tragen dürfen
  • Kosten für Leistungen, die Sie ohne ärztliche Verordnung in Anspruch nehmen
  • Kosten für Arzneimittel, die komplett selbst bezahlt werden müssen, weil die Krankenkasse die Kosten nicht übernehmen darf. Zum Beispiel die Antibabypille bei Frauen über 22 Jahren
  • Kosten für Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). z. B. Augenspiegelung mit Messung des Augeninnendrucks zur Glaukom-Früherkennung
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