Kontakt
Telefon
Chat
Icon Pfeil links
Wir freuen uns auf Ihren Anruf
Icon Telefonhörer
0800 222 12 11 24/7 rund um die Uhr, kostenlos aus allen dt. Netzen Anrufen
Wir sind gerne für Sie da.
Icon Sprechblasen
DIREKT KONTAKT AUFNEHMEN Geht hier ganz leicht. Worauf warten Sie noch? Chat starten Zur Datenschutzerklärung

Was zählt nicht zu den gesetzlichen Zuzahlungen?

Leider können wir nicht alle Zahlungen, die Sie getätigt haben, bei der Berechnung Ihrer Belastungsgrenze berücksichtigen. Darunter fallen insbesondere folgende Kosten:

  • Eigenanteile für Zahnersatz
  • Mehrkosten für Wunscharzneimittel. Das sind die Arzneimittel, die Sie auf eigenen Wunsch erhalten, obwohl sie ggf. teurer sind und Krankenkassen die Kosten nicht tragen dürfen
  • Kosten für Leistungen, die Sie ohne ärztliche Verordnung in Anspruch nehmen
  • Kosten für Arzneimittel, die komplett selbst bezahlt werden müssen, weil die Krankenkasse die Kosten nicht übernehmen darf. Zum Beispiel die Antibabypille bei Frauen über 22 Jahren
  • Kosten für Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). z. B. Augenspiegelung mit Messung des Augeninnendrucks zur Glaukom-Früherkennung
Kontakt
Telefon
Chat
Icon Pfeil links Icon schließen
Wir freuen uns auf Ihren Anruf
Icon Telefonhörer
0800 222 12 11 24/7 rund um die Uhr, kostenlos aus allen dt. Netzen Anrufen
Wir sind gerne für Sie da.
Icon Sprechblasen
DIREKT KONTAKT AUFNEHMEN Geht hier ganz leicht. Worauf warten Sie noch? Chat starten Zur Datenschutzerklärung