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Sind die U-Untersuchungen für Kinder Pflicht?

Die U-Untersuchungen sind ein wichtiger Bestandteil effektiver Gesundheitsvorsorge für Kinder. Eine gesetzliche Teilnahmepflicht besteht bislang nur in Bayern, Hessen und Baden-Württemberg für die Untersuchungen bis Schuleintritt (U1-U9). Die VIACTIV empfiehlt jedoch allen Eltern, die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen beim Kinderarzt wahrzunehmen. Denn sie tragen wesentlich dazu bei, etwaige Erkrankungen und Entwicklungsstörungen frühzeitig zu erkennen und optimal zu behandeln. Die Teilnahme für mitversicherte Kinder im entsprechenden Alter erfolgt kostenfrei gegen Vorlage der VIACTIV-Versichertenkarte. Hier finden Sie eine Übersicht der U-Untersuchungstermine mit Infos zum Ablauf.

Gut zu wissen: In vielen Städten schalten sich auch die Jugend- und Gesundheitsämter ein und fordern schriftlich dazu auf, die U-Untersuchungen nicht zu versäumen. Und auch viele Kitas und Kindergärten verlangen einen Nachweis über den Besuch der U-Untersuchungen, um sicherzustellen, dass Kinder bei der Aufnahme gesund und vollständig geimpft sind.

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