Gibt es die ePA auch für Kinder?
Ja. Die ePA wird für alle gesetzlich Versicherten automatisch angelegt. Das gilt auch für familienversicherte Kinder. Bis zum 15. Geburtstag des Kindes kann die ePA von einem Sorgeberechtigten oder einem anderen Bevollmächtigten (z. B. Betreuer/-in) verwaltet werden. Sie können der ePA in dieser Funktion natürlich auch widersprechen. Nutzen Sie dazu bitte einfach unser Widerspruchs-Formular.