Gibt es die ePA auch für Kinder?
Ja. Grundsätzlich hat jeder Versicherte Anspruch auf eine elektronische Patientenakte. Das gilt selbstverständlich auch für familienversicherte Kinder. Bis zum 18. Geburtstag des Kindes kann die ePA von einem sorgeberechtigten Versicherungsmitglied eröffnet werden, der die ePA dann auch verwaltet.