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Gibt es die ePA auch für Kinder?

Ja. Die ePA wird für alle gesetzlich Versicherten automatisch angelegt. Das gilt auch für familienversicherte Kinder. Bis zum 15. Geburtstag des Kindes kann die ePA von einem Sorgeberechtigten oder einem anderen Bevollmächtigten (z. B. Betreuer/-in) verwaltet werden. Sie können der ePA in dieser Funktion natürlich auch widersprechen. Nutzen Sie dazu bitte einfach unser Widerspruchs-Formular.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Gern können Sie uns zusätzlich über dieses Formular noch weiteres Feedback zukommen lassen.

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Die VIACTIV Krankenkasse, Suttner-Nobel-Allee 3–5, 44803 Bochum, wird auf Grund Ihrer Einwilligung Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Für weitergehende datenschutzrechtliche Informationen gem. der Artikel 12 ff. Datenschutz- Grundverordnung wird an dieser Stelle auf die „Informationen zum Datenschutz“ verwiesen, die Sie auf der Homepage der VIACTIV Krankenkasse unter www.viactiv.de/datenschutz einsehen bzw. downloaden können.

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Weil uns Sicherheit wichtig ist: Die Daten aller VIACTIV-Formulare werden verschlüsselt versendet und ausschließlich für organisatorische Abläufe verwendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
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