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Für wen ist ein Corona-Test kostenlos?

Zum 11. Oktober 2021 trat die Änderung der Coronavirus-Testverordnung in Kraft, die das kostenfreie Testen einschränkt.

Folgende asymptomatische Personen haben Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Schnelltest:

  1. Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder in den letzten drei Monaten vor der Testung das zwölfte Lebensjahr vollendet haben,
  2. Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten vor der Testung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden konnten,
  3. bis zum 31. Dezember 2021 Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zum Zeitpunkt der Testung Schwangere und zum Zeitpunkt der Testung Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse http://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist,
  4. Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben,
  5. Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Absonderung (Quarantäne) befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.

Zur Erbringung der Leistungen sind berechtigt

  1. die zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und die von ihnen betriebenen Testzentren, sowie beauftragte Dritte und
  2. Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken, medizinische Labore, Rettungs- und Hilfsorganisationen, und die von den Kassenärztlichen Vereinigungen betriebenen Testzentren.

Für diese hier aufgezählten Personen ist der Schnelltest für jeden Einzelfall mindestens einmal pro Woche in den genannten Einrichtungen kostenlos. Die Zugehörigkeit zu einer der Personengruppe hat der zu Testende nachzuweisen, medizinische Kontraindikationen z. B. mittels Attest.
Alle anderen Personen müssen die Kosten der Tests selbst tragen.

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