Für welche Zwecke kann ich widersprechen?
Das Gesetz sieht aktuell zehn Zwecke vor, für die Ihre ePA-Daten genutzt werden dürfen:
- Steuerung des Gesundheitswesens
Die Daten können genutzt werden, um die Gesundheitsversorgung zu steuern und weiterzuentwickeln. - Verbesserung von Qualität und Sicherheit
Die Daten können dazu beitragen, die Qualität und Sicherheit von Prävention, medizinischer Versorgung und Pflege zu verbessern. - Planung von Gesundheits- und Pflegeangeboten
Die Daten können beispielsweise für die Planung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen genutzt werden. - Wissenschaftliche Forschung und Analyse der Versorgung
Die Daten können für wissenschaftliche Forschung zu Gesundheit und Pflege sowie zur Kontrolle der medizinischen Versorgung genutzt werden. - Unterstützung politischer Entscheidungen
Die Daten können genutzt werden, um politische Entscheidungen zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu unterstützen. - Analyse von Versorgungsformen und Verträgen
Die Daten können genutzt werden, um die Wirksamkeit verschiedener Versorgungsformen und Verträge der Kranken- und Pflegekassen zu untersuchen. - Gesundheitsberichterstattung und Statistik
Die Daten können für Gesundheitsberichte und amtliche Statistiken genutzt werden. - Öffentliche Gesundheit und Epidemiologie
Die Daten können genutzt werden, um die Verbreitung von Krankheiten zu beobachten und Aufgaben im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu unterstützen. - Sicherheit von Arzneimitteln, Medizinprodukten und digitalen Anwendungen
Die Daten können dazu beitragen, Arzneimittel, Medizinprodukte, Therapien sowie digitale Gesundheits- und Pflegeanwendungen sicherer zu machen und weiterzuentwickeln. Das beinhaltet auch die Entwicklung, Validierung und das Testen von KI-Systemen im Gesundheitswesen. - Nutzenbewertung und Vergütung
Die Daten können zur Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Therapien und digitalen Gesundheits- und Pflegeanwendungen sowie für Verfahren zur Festlegung und Verhandlung von Vergütungen genutzt werden.