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Wer bezahlt bei einem beruflichen Auslandsaufenthalt die Krankenversicherung?

Unternehmen, die Arbeitnehmer ins Ausland schicken, stehen auch für deren ausreichenden Krankenversicherungsschutz in der Verantwortung. Diese Fürsorgepflicht gilt bei kurzen Dienstreisen ebenso wie bei längeren Auslandsaufenthalten. In der Regel haben Arbeitgeber deshalb Rahmenverträge mit Versicherern abgeschlossen – Ihre Personalabteilung informiert Sie sicher gerne über die in Ihrem Unternehmen geltenden Regelungen.

 

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