Wie lege ich Widerspruch gegen eine Entscheidung der VIACTIV ein?
Sollten Sie mit einer unserer Entscheidungen unzufrieden sein, können Sie dieser widersprechen. Das gilt übrigens nicht nur bei abgelehnten Leistungsanträgen, sondern auch bei strittigen Punkten hinsichtlich Ihres Beitrags oder beim Thema Krankengeld. Wir benötigen dann von Ihnen ein formloses Schreiben, aus dem hervorgeht, dass Sie unserer Entscheidung widersprechen. Beachten Sie hierbei bitte, dass Ihr Schreiben datiert und per Hand von Ihnen unterschrieben ist.
Welche Fristen muss ich bei einem Widerspruch einhalten?
Grundsätzlich gilt: Ihr Widerspruch muss innerhalb eines Monats bei uns eingegangen sein. Beispiel: Sie erhalten am 5. Juli einen Ablehnungsbescheid der VIACTIV, dem Sie widersprechen möchten. Ihr Widerspruch muss uns dann spätestens am 5. August vorliegen. Dabei stehen Ihnen verschiedene Wege offen. Falls die Bekanntgabe unseres Bescheides im Ausland erfolgt, gilt eine Widerspruchsfrist von drei Monaten.
Wie und wohin übermittle ich meinen Widerspruch?
Übermitteln Sie Ihren Widerspruch am besten über die
- VIACTIV Service-APP oder in unserem digitalen Kundenservice
- oder per Post an: VIACTIV Krankenkasse, Zentraler Posteingang, 44775 Bochum
- oder als unterschriebenes Dokument gescannt / fotografiert an: service@viactiv.de
- oder mündlich zur Niederschrift in einer unserer Geschäftsstellen
- oder über das besondere elektronische Behördenpostfach.
Muss ich meinen Widerspruch begründen?
Nein, das müssen Sie nicht. Ihr Widerspruch ist auch ohne Begründung gültig. Wir empfehlen Ihnen jedoch trotzdem, uns die Gründe für Ihren Widerspruch zu nennen. Denn so ermöglichen Sie uns, Ihre Sicht der Dinge besser zu verstehen. Zudem kann es sich positiv auf die Entscheidung auswirken, wenn Sie zusätzliche Atteste, Gutachten oder sonstige Unterlagen beifügen. Sollten wir weitere Informationen von Ihnen benötigen, melden wir uns bei Ihnen.
Ist das Widerspruchverfahren mit Kosten verbunden?
Nein. Das Widerspruchsverfahren und auch eine Klage beim Sozialgericht ist für Sie kostenlos. Wenn Sie dabei juristische Hilfe in Anspruch nehmen, können Ihnen hierdurch natürlich Kosten entstehen. Diese können wir Ihnen nur dann erstatten, wenn dies erforderlich war und soweit das Verfahren für Sie erfolgreich ausgeht.