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Familienversicherung für Kinder

Egal, wie groß Ihre Familie ist oder noch wird – Ihr Nachwuchs ist bei der VIACTIV kostenfrei mitversichert. Das ist nicht nur praktisch, sondern schont auch das Familienbudget. Hier erhalten Sie einen Überblick, welche allgemeinen Regelungen für mitversicherte Kinder gelten und was Sie in bestimmten Fällen beachten sollten.

Kinder mitversichern in jeder Lebensphase

Kinder bis 18 Jahre

Die VIACTIV Familienversicherung gilt grundsätzlich bis zu dem Tag vor dem 18. Geburtstag. Wenn Ihre Kinder nicht erwerbstätig sind, sind sie bis zum Alter von 23 Jahren kostenlos mitversichert – natürlich mit dem kompletten Leistungsspektrum.

Kinder in Ausbildung oder Studium

Ihr Nachwuchs studiert oder befindet sich gerade in der Berufsausbildung? Dann ist er sogar bis zu seinem 25. Geburtstag mitversichert. Voraussetzung ist jeweils, dass das Einkommen Ihres Kindes 565 Euro bzw. 603 Euro in geringfügiger Beschäftigung, den sogenannten Minijob, im Monat nicht überschreitet.

Freiwilliges Soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst

Für Kinder, deren Schul- oder Berufsausbildung wegen einer gesetzlichen Dienstpflicht oder eines gesetzlich geregelten Freiwilligendienstes unterbrochen oder verzögert wurde, ist auch eine Verlängerung der Familienversicherung über das 25. Lebensjahr hinaus für maximal zwölf Monate möglich.

 

Stiefkinder, Enkel, Adoptiv- und Pflegekinder

Auch Stiefkinder und Enkel können in unserer Familienversicherung mitversichert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie als Mitglied überwiegend für deren Unterhalt aufkommen oder die Kinder in Ihren Haushalt aufgenommen haben. Das gilt auch für Kinder des gleichgeschlechtlichen Lebenspartners. Als Kinder gelten selbstverständlich auch Adoptiv- und Pflegekinder.

Kinder mit Behinderung

Keine Altersbegrenzung gilt für Kinder, wenn sie wegen einer Behinderung außerstande sind, für ihren Unterhalt selbst zu sorgen und die Behinderung bereits zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem das Kind bereits familienversichert war oder die Familienversicherung nur wegen einer anderweitigen Vorrangversicherung ausgeschlossen war.

Wichtiger Hinweis: Wenn Ihr mit Ihren Kindern verwandter Ehepartner privat krankenversichert ist, sein Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt (77.400,00 Euro im Jahr 2026) und zugleich höher als Ihr Einkommen ist, ist eine Familienversicherung nicht möglich.

Familienversicherung beantragen

Um Ihr Kind beitragsfrei mitzuversichern, füllen Sie bitte einfach unseren Familienversicherungsbogen aus und senden Sie diesen unterschrieben an uns zurück. Das entsprechende Formular können Sie schnell und bequem online herunterladen.

Sie können die Familienversicherung für Ihre Angehörigen auch problemlos über die VIACTIV-App beantragen. Hierfür benötigen Sie unsere VIACTIV Service-App, die Ihnen kostenfrei in allen App-Stores zur Verfügung steht. Sie müssen sich dort registrieren und können dann unsere Formulare innerhalb der App oder über VIACTIV Service-Online, unseren digitalen Kundenservice über den Desktop-Browser nutzen.

Download

Laden Sie die VIACTIV-App einfach im App Store von Apple oder im Google Play Store herunter.


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Wichtiger Hinweis: Bitte teilen Sie uns jede Änderung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sofort mit. Als gesetzliche Krankenkasse sind wir verpflichtet, die Voraussetzungen für eine Familienversicherung stets zu prüfen. Nur so können wir sicherstellen, dass wir diese nicht rückwirkend beenden müssen und Ihnen und Ihren mitversicherten Angehörigen keine Nachteile entstehen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

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