Anspruch auf Familienversicherung verlängert sich
In Deutschland gibt es unterschiedliche Freiwilligendienste, die den Anspruch auf eine Familienversicherung verlängern. Dies sind
- Freiwilliger Wehrdienst
- Bundesfreiwilligendienst
- Freiwilliges soziales jahr
- Freiwilliges ökologisches jahr
- Tätigkeit als Entwicklungshelfer
Bei Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres, eines freiwilligen ökologischen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes während einer Zeit, in der Sie familienversichert sind, besteht die Familienversicherung fort und verlängert zusätzlich den Anspruch um 12 Monate über die eigentliche Altersgrenze von 25 Jahren hinaus. Diesen Verlängerungscharakter haben auch die anderen genannten Freiwilligendienste.
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig vor Antritt des Freiwilligendienstes, damit wir Sie bestmöglich beraten und unterstützen können.
Versicherung für andere Freiwilligendienste
Sind Sie bei Ableistung eines Freiwilligendienstes bereits älter als 25 Jahre, können Sie nicht familienversichert sein. Dann kommt eine freiwillige Versicherung bei der VIACTIV in Frage.