Bochum - Zusätzlich zu einem stabilen Beitragssatz erwartet VIACTIV-Versicherte zu Beginn des Jahres eine weitere positive Nachricht. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat die Ausweitung der Satzungsleistungen bei der VIACTIV Krankenkasse genehmigt.
Künftig werden die Kosten einer Meningokokken B-Impfung für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr übernommen. Eine Impfung kann vor dem meist sehr plötzlichen und schnell fortschreitenden Krankheitsbeginn schützen. Umso wichtiger, da die Beschwerden einer Meningokokken B-Erkrankung bei Säuglingen und Kleinkindern weniger deutlich sein können.
Gesundheitskonto für schwangere Frauen
Das Gesundheitskonto für schwangere Frauen wurde um einige Angebote erweitert und stärkt das familienfreundliche Angebot der VIACTIV. Dazu zählen ergänzende Leistungen während der Schwangerschaft und anlässlich der Geburt.
- Für schwangere Frauen, die bei uns versichert sind, übernehmen wir bereits alle nicht verschreibungspflichtigen, aber apothekenpflichtigen Arzneimittel mit den Wirkstoffen Folsäure, Eisen und Magnesium als Monopräparate oder Kombinationspräparate. Seit Anfang des Jahres werden Müttern von der Geburt bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres ihres Kindes nun auch die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Jodpräparate erstattet.
- Die Erweiterung des Leistungsspektrums gilt ebenso für serologische Untersuchungen. Die Kosten für B-Streptokokken- und Toxoplasmose-Tests werden bereits erstattet. Neu ist die Übernahme für die Testung auf Ringelröteln, Windpocken und Zytomegalie (CMV-Antikörpertest).
- Schwangere Frauen können künftig auch die Kosten für die Professionelle Zahnreinigung (PZR) beim Zahnarzt der eigenen Wahl abrechnen.
Die VIACTIV übernimmt jeweils 80 Prozent der Kosten für die oben genannten Zusatzleistungen. Insgesamt steht Versicherten dabei ein Budget von maximal 100 Euro zur Verfügung. Benötigt wird lediglich ihre Rechnung.
Höhere Altersgrenze bei Haushaltshilfen
Nicht alle, die krank werden, können ihren Haushalt alleine weiter bewerkstelligen. Auch bei Schwangerschaften kommt es vor, dass große Beschwerden eine eigenständige Weiterführung der alltäglichen Aufgaben unmöglich machen. In dieser Zeit unterstützt die Krankenkasse mit einer Hilfe im Haushalt. Auch hier gibt es Neuigkeiten. Die Haushaltshilfe wird künftig auch dann gewährt, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Altersgrenze wurde also von 12 Jahre auf 14 Jahre angehoben. Für die Hilfe bei Kindern mit Behinderung gibt es keine Altersbegrenzung.
Discovering hands: besondere Diagnoseform
Um auffällige Veränderungen der Brust möglichst früh zu erkennen, übernimmt die VIACTIV ergänzend zur Vorsorge beim Gynäkologen auch die Kosten für die Tastuntersuchung Discovering hands®. Durch die Satzungsänderung erhöht sich der Abrechnungsbetrag auf 58,50 Euro. Auch eine direkte elektronische Abrechnung ist nun möglich. Versicherte müssen die Kosten nicht mehr selbst bezahlen und sich erstatten lassen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der VIACTIV Krankenkasse.