Bochum - Die erfolgreiche Behandlung und Genesung unserer Versicherten liegt uns immer am Herzen. Selbstverständlich können sich unsere Versicherten darauf verlassen, dass ihnen bei Allergien die gesamte Palette zugelassener Therapien und Medikamente zur Verfügung steht. Deshalb prüfen wir die Justitiabilität der in der Pressemitteilung des Ärzteverbandes Deutscher Allergologen (AeDA) getätigten Aussagen. Aus unserer Sicht bestehen hier verleumderische und diffamierende Tendenzen.
Tatsächlich sind Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit der in der AeDA-Pressemitteilung angesprochenen Allergen-Medikamente behördlicherseits NICHT nachgewiesen – verkehrsfähig (im Handel) bedeutet eben nicht zugelassen. Darauf haben der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung in einem gemeinsamen Schreiben an ein involviertes Pharma-Unternehmen ausdrücklich hingewiesen. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) als Arzneimittelzulassungsbehörde veröffentlich im September/Oktober eines jeden Jahres eine Liste der Therapieallergene, die weiterhin (noch) keine Zulassung haben.
Daher haben wir 461 Prüfanträge für Therapieallergene ohne Zulassung für das Jahr 2020 an die zuständigen Prüfungsstellen verschickt. Das bedeutet: Nicht wir fordern das Geld bei den Ärzten ein, sondern schreiben den Prüfungsstellen und diese entscheiden. Die Prüfungsstellen sind gemeinsame Einrichtungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen. Therapieallergene, die laut Therapieallergene-Verordnung (TAV) über keine gültige Zulassung verfügen, können daher nicht zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden. Zugelassene Alternativen stehen unseren Versicherten selbstverständlich zur Verfügung und können problemlos von den sie behandelnden Ärzten verschrieben werden.