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VIACTIV Krankenkasse

Pressemitteilung

Doppelcheck für die neue EGK

12.12.2018
VIACTIV-Presse_EGK-Versichertenkarte_Passfoto | VIACTIV Krankenkasse

Elektronische Gesundheitskarten (eGK) der ersten Generation können ab Januar 2019 nicht mehr in Arztpraxen eingelesen werden. Die VIACTIV hat Ihre Mitglieder rechtzeitig mit der neuen eGK versorgt, ruft aber dennoch zur Überprüfung auf

„Das Ablaufdatum der Karte ist kein eindeutiges Indiz für deren Gültigkeit“, erklärt VIACTIV-Vorstand, Roland Wien. „Die elektronischen Gesundheitskarten der neuen Generation sind mit der Abkürzung G2 oder G2.1. versehen.“ Ein Gültigkeitsdatum über das Jahr 2019 hinaus dürfe die Versicherten nicht darüber hinwegtäuschen, dass ihre Karte in den Arztpraxen möglicherweise zurückgewiesen werden müsse.

Deshalb empfiehlt die VIACTIV den Doppelcheck. Erst mit dem Kürzel G2 oder G2.1. auf der eGK besitzt diese auch im kommenden Jahr Gültigkeit. Auf der Gesundheitskarte der VIACTIV ist es auf der Vorderseite oben rechts zu finden. Um Verwechslungen zu vermeiden, empfiehlt es sich jedoch, die alte Gesundheitskarte zu zerschneiden oder bei der Kasse abzugeben.

Mit den eGK der neuen Generation soll der Einstieg in mehr digitale Transparenz und den direkten, barrierefreien Informationsaustausch vorbereitet werden.

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