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VIACTIV Krankenkasse

Pressemitteilung

Sozialversicherung: Rechengrößen 2019

07.11.2018
VIACTIV-Presse_Rechengröße_2019_Perry | VIACTIV Krankenkasse

Bevor die Rechengrößen im Bundesgesetzblatt verkündet und damit wirksam werden, bedarf es der Zustimmung des Bundesrates. © Perry Mastrovito / CB066165 / Corbis

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2019 vorgestellt. Die Rechengrößen beeinflussen unter anderem die Beiträge zur Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen- sowie Kranken- und Pflegeversicherung) und haben Einfluss auf die Höhe von Leistungen – etwa dem Zuschuss der Krankenkasse zum Zahnersatz. Grund der jährlichen Anpassung sind Veränderungen bei den Löhnen und Gehältern des Vorjahres.

Die Bezugsgröße ist für viele Werte in der Sozialversicherung von Bedeutung.
In der gesetzlichen Rentenversicherung soll sie im kommenden Jahr in den alten Bundesländern 37.380 Euro oder 3.115 Euro pro Monat betragen, in den neuen Bundesländern 34.440 Euro oder 2.870 Euro monatlich. Von diesen Größen hängt zum Beispiel ab, wie hoch die Beiträge für Pflegepersonen sind, die von der Pflegekasse an die Rentenversicherung gezahlt werden.
In der Kranken- und Pflegeversicherung ist die Trennung der Rechtskreise nach West und Ost aufgehoben. Daher gelten hier 2019 voraussichtlich 37.380 Euro oder 3.115 Euro pro Monat als einheitliche Bezugsgröße. Nach diesem Wert richtet sich zum Beispiel die Beitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder – etwa Selbständige – oder die Einkommensgrenze für eine beitragsfreie Familienversicherung.

Die Beitragsbemessungsgrenze markiert den Grenzbetrag, bis zu dem Beiträge in den Sozialversicherungszweigen erhoben werden. Der über diesen Betrag hinausgehende Teil des Einkommens ist beitragsfrei.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung (West) soll 2019 auf 80.400 Euro oder 6.700 Euro pro Monat; die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) auf 73.800 Euro oder 6.150 Euro pro Monat steigen.
In der knappschaftlichen Rentenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze (West) von 98.400 Euro – das sind 8.200 Euro im Monat –, in den neuen Bundesländern 91.200 Euro – das sind 7.600 Euro im Monat – gelten.
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung soll die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2019 auf 54.450 Euro oder 4.537,50 Euro monatlich steigen.

Auch die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung setzt der Gesetzgeber bundeseinheitlich fest. Sie soll sich 2019 auf 60.750 Euro jährlich erhöhen. Wer ein Einkommen über diese Grenze hinaus erzielt, kann sich, wenn er möchte, bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ist zugleich die Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Übersicht der voraussichtlichen Rechengrößen für das Jahr 2019:

  West Ost
Bezugsgröße
  • Renten- und Arbeitslosenversicherung
37.380 €/Jahr

(3.115 €/Monat)

34.440 €/Jahr

(2.870 €/Monat)

  • Kranken- und Pflegeversicherung
37.380 €/Jahr

(3.115 €/Monat)

37.380 €/Jahr

(3.115 €/Monat)

Beitragsbemessungsgrenzen
  • allgemeine Renten- und Arbeitslosenversicherung
80.400 €/Jahr

(6.700 €/Monat)

73.800 €/Jahr

(6.150 €/Monat)

  • knappschaftliche Rentenversicherung
98.400 €/Jahr

(8.200 €/Monat)

91.200 €/Jahr

(7.600 €/Monat)

  • gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
54.450 €/Jahr

(4.537,50 €/Monat)

54.450 €/Jahr

(4.537,50 €/Monat)

Versicherungspflichtgrenze

 

60.750 €/Jahr

(5.062,50 €/Monat)

60.750 €/Jahr

(5062,50 €/Monat))

Bevor die Werte im Bundesgesetzblatt verkündet und damit wirksam werden, bedarf es der Zustimmung des Bundesrates.

Die VIACTIV betreut mit etwa 1.500 Mitarbeitern bundesweit an nahezu 60 Standorten rund 700.000 Versicherte und 110.000 Firmenkunden, Vertragspartner und Leistungserbringer. Damit ist sie eine der größten Krankenkassen in Deutschland. Hauptsitz ist Bochum (NRW). VIACTIV ist hervorgegangen aus Fusionen der Betriebskrankenkassen namhafter Betriebe: u.a. Krupp, Mannesmann, Opel, Dräger, Evonik, LWL, Werften in Rostock und Wismar.

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