Egal, ob es die eigenen vier Wände sind oder die schöne Mietwohnung ist: Wer auf Pflege angewiesen ist, möchte nicht gleich über einen Umzug nachdenken. Den Wunsch, so lange wie möglich in der vertrauten Umgebung gepflegt zu werden, verstehen wir gut. Schließlich ist die Entscheidung für die Wohnung oder das „Eigenheim“ wohlüberlegt gewesen. Aber was, wenn es im Bad zu eng wird, die Türen für den notwendigen Rollstuhl nicht breit genug sind oder die Treppen unüberwindbar scheinen? In vielen Fällen ist es möglich, durch gut geplante Anpassungen einen Wohnungswechsel oder den Umzug ins Pflegeheim zu vermeiden.
Beschwerlich wird es erfahrungsgemäß häufig zuerst im Bad, wenn die Badewanne nicht mehr ohne fremde Hilfe genutzt werden kann oder im beengten Badezimmer die Bewegungsfreiheit fehlt. Was früher nicht weiter störte, ist nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit oftmals plötzlich ein großes Hindernis. Schon der Austausch der Wanne durch eine bodengleiche Dusche kann hier Abhilfe schaffen.
Was wird bezuschusst?
Die VIACTIV unterstützt dabei das Wohnumfeld zu verbessern. Wenn der Pflegefall eingetreten ist, bezuschussen wir unter anderem die Anpassungen Ihrer Wohnung an die eigenen, geänderten Bedürfnisse. Neben dem klassischen Umbau des Bades gibt es noch zahlreiche andere Möglichkeiten, wie zum Beispiel die Verbreiterungen von Türen, den Einbau eines Treppenlifts oder den Einsatz von fest installierten Rampen. So können Hindernisse wie Bodenunebenheiten oder die Türschwelle zur Terrasse auch mit einem Rollstuhl überwunden werden. Ebenfalls wäre ein individuelles Liftsystem, beispielweise als Deckenmontage, im Rahmen dieser Leistung denkbar. Und falls ein Umbau nicht möglich sein sollte, können sogar die Kosten für einen Umzug in eine andere, pflegegerechte Wohnung bezuschusst werden. Dies gilt allerdings nicht für den Umzug in ein Pflegeheim.
Antrag über die Pflegekasse
Wenn Sie einen Umbau planen, um dadurch Ihre Selbständigkeit zu erhalten oder Ihrer Pflegeperson die Pflege zu erleichtern, sollten Sie Kontakt mit unserer VIACTIV Pflegekasse aufnehmen. Bereits ab Pflegegrad 1 steht die Leistung der Wohnumfeldverbesserung unseren Kunden zur Verfügung. Notwendig ist lediglich ein eigens gestellter Antrag und – sofern Sie zur Miete wohnen – die Einverständniserklärung Ihres Vermieters. Nachweise über eventuelle Zuschüsse anderer Träger und ein Kostenvoranschlag eines anerkannten Handwerksbetriebes machen den Antrag komplett. Auch ein Foto der aktuellen Wohnsituation kann bei der Beurteilung helfen.
Wenn noch keine genaue Vorstellung besteht, was umgebaut oder angepasst werden muss, empfehlen wir eine Pflegeberatung. Unsere erfahrenen Pflegeberater helfen hier gerne.
Bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme
Die VIACTIV beteiligt sich an den Kosten für Wohnumfeldverbesserungen mit einem Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Generell gilt: Erstattet werden Arbeitskosten von anerkannten Handwerksbetrieben. Wenn Sie den Umbau selbst durch Bekannte oder Angehörige vornehmen lassen, übernehmen wir die Materialkosten im Rahmen unseres Zuschusses. Beachten Sie aber, dass Modernisierungsmaßnahmen oder Maßnahmen, durch die lediglich eine Standardausstattung des Wohnumfelds erreicht wird, von uns nicht bezuschusst werden dürfen.
Der Antrag findet sich auf unserer Seite zur Wohnumfeldverbesserung.